Drucksache 18/12850

– 1294 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

spähungen seit 2013 nicht nur zu den notwendigen Aktivitäten, sondern auch zu einer verstärkten Sensibilisierung der für die Spionageabwehr zuständigen Behörden geführt, die bis dahin trotz theoretisch bestehender
Gefahren auch durch befreundete Staaten allzu vertrauensselig waren.
Die Bundesregierung maß der Sicherheit ihrer IT-Infrastruktur stets große Bedeutung bei. Mit der ersten
verbindlichen IT-Sicherheitsleitlinie für alle Bundesbehörden übertrug sie 2007 dabei zentrale Aufgaben dem
BSI, das mit der Novelle des BSI-Gesetzes 2009 für die Sicherheit der Regierungsnetze verantwortlich
wurde. 2011 folgten die Cyber-Sicherheitsstrategie des Bundes und die Einrichtung des Cyber-Abwehrzentrums unter Federführung des BSI. Die permanenten Maßnahmen zur Erweiterung und Härtung der IT-Infrastruktur des Bundes wurden koordiniert vom Bundesministerium des Innern, das 2008 einen IT-Rat einrichtete und einen Beauftragten für Informationstechnik bestellte. Aus Sicherheitsgründen entschied man sich im
Bundesinnenministerium für eine Konsolidierung der Netze aller Bundesbehörden und trieb sie trotz erheblicher Kosten ab 2011 voran.
1.

Aufklärung durch die Sonderauswertung TAD im BfV

Vor dem Hintergrund der Snowden-Veröffentlichungen und der entsprechenden Presseberichterstattung ab
Juni 2013 über nachrichtendienstliche Aktivitäten der NSA sowie britischer und französischer Nachrichtendienste in Deutschland richtete das BfV frühzeitig am 8. Juli 2013 eine abteilungsübergreifende, interdisziplinäre Arbeitsgruppe „Sonderauswertung –Technische Aufklärung durch US-amerikanische, britische und
französische Nachrichtendienste mit Bezug zu Deutschland (SAW TAD)“ ein. Diese sollte „die Implikationen aus den Geschehnissen nach den Snowden-Veröffentlichungen aufklären und bewerten“.
Dem Ausschuss lagen zu den Bemühungen der zuständigen Behörden um Aufklärung der Überwachungsund Spionagevorwürfe umfangreiche Akten vor, der Sachverhalt wurde in vielen Zeugenvernehmungen angesprochen. Den Abschlussbericht der Sonderauswertung, der erst nach Ende des Untersuchungszeitraums
erstellt wurde, legte die Bundesregierung mit der Argumentation nicht vor, es handle sich um ein laufendes
Verfahren, das über den Untersuchungszeitraum hinausreiche. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht wurde
den Abgeordneten des Ausschusses jedoch Einsicht in den als geheime Verschlusssache eingestuften Bericht
in der Dienststelle des BfV in Berlin gewährt. Der Ausschuss hielt die Argumentation der Bundesregierung
ausdrücklich für nicht zutreffend, die Nichtvorlage des Berichts als Beweismaterial wegen der bereits zugänglich gemachten umfangreichen Informationen zu Arbeit und Ergebnissen der Sonderauswertung TAD
aber nicht für bedeutend genug, um eine gerichtliche Überprüfung der Entscheidung der Bundesregierung
herbeizuführen.
Die Sonderauswertung TAD bestand aus einem Stab von ca. 20 Mitarbeitern, die ihre Aufgaben zusätzlich
zu ihren sonstigen Dienstgeschäften wahrnahmen. Sie gliederte sich in mehrere Arbeitsbereiche, in denen
die Federführung jeweils Vertretern unterschiedlicher Abteilungen oblag. Bereits die Aufgabenbeschreibung
der Arbeitsbereiche macht dabei deutlich, wie umfassend die Untersuchung der Vorwürfe aus den SnowdenVeröffentlichungen angelegt war.
Überprüft und bewertet wurde zunächst die „Technische Ausgangslage“ hinsichtlich technischer Kommunikationsstrukturen in Deutschland, einschließlich ihrer Schwachstellen und Grenzen der Schutzmechanismen.

Select target paragraph3