Drucksache 18/12850
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
auch, dass die Bundesregierung Anregungen und Wünschen seitens des Ausschusses, wie etwa der nach
Schaffung einer (Offline-)Recherchemöglichkeit auf den bereitgestellten Laptops, binnen kurzer Frist nachkam und auch vor Ort Ansprechpartner zur Verfügung standen, die Details der Unterlagen erläuterten, was
angesichts der vom BND angewandten komplexen technischen Verfahren sehr hilfreich war.
Aus Sicht des Ausschusses ist zu empfehlen, seitens des Deutschen Bundestages zu prüfen, inwieweit dieses
Verfahren bzw. einzelne seiner Elemente auch in künftigen Untersuchungsausschüssen der Bundesregierung
vorgeschlagen und genutzt werden können. Dies gilt insbesondere für die Nutzung von – unter IT-Sicherheitsgesichtspunkten geprüften und nicht mit dem Internet verbundenen – Laptops bzw. sonstiger IT-Ausstattung bei der Bereitstellung von VS-eingestuften Aktenbeständen auch im Bereich der Geheimschutzstelle
des Deutschen Bundestages. Der Deutsche Bundestag sollte zukünftig sicherstellen, dass die erforderlichen
Voraussetzungen dafür gegeben sind, dass die Mitglieder des Bundestages in den Räumen des Parlaments
Einsicht nehmen können.
Das geschilderte, besonders abgeschirmte Einsichtnahmeverfahren ermöglichte es auch, die Unterlagen zu
einer weiteren, VS-Streng Geheim eingestuften Kooperation des BND mit einem britischen Nachrichtendienst, die bislang nur entsprechend dem sogenannten Treptow-Verfahren durch die Obleute der Fraktionen
sowie den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses eingesehen werden konnten, nunmehr auch den übrigen Ausschussmitgliedern sowie den entsprechend ermächtigten Mitarbeitern der Fraktionen zugänglich zu
machen. Auf diese Weise konnte der Untersuchungsausschuss ab Herbst 2016 Zeugenbefragungen in Streng
Geheim eingestufter Sitzung auch zu diesem Themenkomplex durchführen, was zuvor aufgrund der fehlenden Verfügbarkeit in den Ausschusssitzungen ausgeschlossen war.