Drucksache 18/12850
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Alphabet) und Tim Cook (Apple), als Zeugen geladen. Hilfsweise hatte der Ausschuss beschlossen, dass die
jeweiligen General Counsels gehört werden sollten. Obwohl eine rechtlich durchsetzbare Verpflichtung ausländischer und im Ausland wohnhafter Zeugen grundsätzlich nicht besteht, signalisierten die Unternehmen
gegenüber dem Vorsitzenden zunächst monatelang ihre Bereitschaft zur Teilnahme an einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses. Sie wandten sich sogar mit der Bitte um kurzfristige Terminverlegung sowie mit
Vorschlägen zur Gestaltung der Sitzung an den Ausschuss. Dieser entsprach der Bitte um Terminverlegung
und erklärte sich zudem bereit, die Unternehmensvertreter in dieser Sitzung nicht formell als Zeugen, sondern
als „Anhörpersonen“ zu hören. Auf Wunsch der Unternehmen sollte zudem eine gemeinsame Befragung der
Unternehmensvertreter ermöglicht werden. Wenige Tage vor dem geplanten Sitzungstermin teilten Google
und Facebook dann plötzlich mit, die vier Unternehmen hätten sich gemeinsam darauf verständigt, nicht für
eine öffentliche Sitzung zur Verfügung zu stehen. Zwei der vier Unternehmen – Google und Microsoft –
erklärten, dass man sich allenfalls vorstellen könne, in eine nichtöffentliche „informelle Beratungssitzung"
in den Ausschuss zu kommen. Die Obleute im Ausschuss lehnten diesen Vorschlag einstimmig ab, da mit
einem solchen informellen Gespräch dem berechtigten Interesse der Öffentlichkeit und des Ausschusses an
transparenter Aufklärung nicht Rechnung getragen worden wäre. Die Unternehmen haben sich hierdurch aus
Sicht des Ausschusses ihrer Verantwortung vor ihren Kunden entzogen, sich zu der Frage zu erklären, wie
wichtig ihnen der Schutz der Daten ihrer Kunden ist. Obwohl ihr Geschäft auf Vertrauen aufbaut und im
Zuge der Snowden-Dokumente Zweifel aufkamen, ob ihre Erklärungen zur Datensicherheit zutreffend sind,
haben sie die Möglichkeit zu vertrauensbildenden Maßnahmen in den Wind geschlagen. Dies wurde vom
Ausschuss mit Unverständnis zur Kenntnis genommen.
Die Regierungen der USA, Kanadas und Neuseelands erklärten sich auf Ersuchen der Bundesregierung und
des Ausschussvorsitzenden hin bereit, im Wege des Konsultationsverfahrens auf Regierungsebene die Möglichkeit einer Freigabe von solchen Dokumenten, die unmittelbar von ausländischen Nachrichtendiensten
stammten oder Informationen enthielten, die ursprünglich von ausländischen Nachrichtendiensten stammten,
zum Zwecke der Zurverfügungstellung für die Arbeit des Untersuchungsausschusses zu prüfen. Insbesondere
mit den USA konnte so in der Anfangsphase der Ausschussarbeit die Freigabe einer Vielzahl von hoch eingestuften Dokumenten mit Bezug zu ausländischen Nachrichtendiensten erreicht werden, die einen wichtigen
Beitrag zur Aufklärungsarbeit des Ausschusses leisteten. Großbritannien und Australien haben hingegen die
Weitergabe einzelner Dokumente an den Untersuchungsausschuss pauschal abgelehnt. Neuseeland war nicht
zu konsultieren, Kanada hat nach Prüfung nichts vorgelegt.
Bedauerlicherweise wurde das bis dahin aus Sicht des Ausschusses zufriedenstellend verlaufende Konsultationsverfahren von Seiten der USA suspendiert, nachdem es wiederholt zu Indiskretionen, namentlich der
Veröffentlichung geheimhaltungsbedürftiger Unterlagen der USA in den Medien kam. Die Bundesregierung
hatte von Beginn an erklärt, wie groß die Bedeutung eventueller Medienberichte für die Kooperationsbereitschaft der ausländischen Nachrichtendienste war, insbesondere derer der USA. Insofern war diese Konsequenz auch nicht überraschend.
Die Position der Bundesregierung, die Einholung des Einverständnisses der ausländischen herausgebenden
Stellen vor der Weitergabe der Akten an den Untersuchungsausschuss sei unabdingbar, ist im Ergebnis aus