Drucksache 18/12850
– 1264 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Am 5. Juni 2013 teilte der Leiter der Luftsicherheit bei der Fluglinie Deutsche Lufthansa dem BMI auf Arbeitsebene mit, die in Frankfurt/Main eingesetzten CBP-Mitarbeiter würden zusehends eigenständig agieren,
ausführliche Passagierbefragungen vornehmen und auch Daten erheben, die sich nicht auf US-Flüge bezögen.7661 Die Bundespolizei berichtete hingegen, so das BMI, die Zusammenarbeit mit dem CBP am Flughafen Frankfurt/Main verlaufe konstruktiv und vertrauensvoll; eigene Erkenntnisse zu den durch die Deutsche
Lufthansa mitgeteilten Umständen lägen nicht vor und seien auch nicht durch Mitarbeiter dieser Fluglinie
vor Ort mitgeteilt worden.7662
Im Rahmen einer Parlamentarischen Fragestunde teilte die Bundesregierung mit, dass ihr keine Erkenntnisse
zu Durchsuchungen oder Festnahmen durch Bedienstete von US-Behörden an den deutschen Flug- und Seehäfen vorliegen.7663 In der Antwort heißt es weiter:
„Sofern Reisende auf etwaige Fragen von Bediensteten von US-Behörden Auskunft
über ihre Reiseabsichten in die USA geben, kann dies nur auf freiwilliger Basis erfolgen, zumal diese nicht zur Ausübung hoheitlicher Maßnahmen im Bundesgebiet befugt sind.“7664
Wie viele Mitarbeiter des Department of Homeland Security an deutschen oder EU-Flug- oder Seehäfen mit
der Beratung von Unternehmen befasst seien, sei der Bundesregierung nicht bekannt; im Juli 2011 seien am
Flughafen Frankfurt/Main vier DHS-Bedienstete des CBP tätig gewesen.7665
„DHS-Bedienstete der CBP führen keine hoheitlichen Tätigkeiten aus. Sie sind beratend für die im Luftverkehr mit den USA operierenden Luftfahrtunternehmen tätig.
Dabei werden die Luftfahrtunternehmen insbesondere im Rahmen von Kontrollen bei
„Last Gate Checks“ von Flügen in die USA unterstützt.“7666
Allgemein sei hoheitliches Handeln von US-Behörden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur im
Rahmen der Ausübung militärpolizeilicher Befugnisse nach dem NATO-Truppenstatut und im Rahmen der
Strafrechtshilfe zulässig, wenn ein auf dem vorgesehenen Geschäftsweg zu übermittelndes Rechtshilfeersuchen von der zuständigen deutschen Stelle bewilligt worden sei.7667
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Abteilungsleitervorlage des Referats B 2 im BMI vom 16. Juli 2013, MAT A BMI-1/6g_1, Bl. 354 (355).
Abteilungsleitervorlage des Referats B 2 im BMI vom 16. Juli 2013, MAT A BMI-1/6g_1, Bl. 354 (356).
Antwort des ParlSts Dr. Ole Schröder (BMI) vom 28. November 2013 auf die Frage der Abg. Agnieszka Brugger (BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN), Plenarprotokoll 18/3, S. 215.
Antwort des ParlSts Dr. Ole Schröder (BMI) vom 28. November 2013 auf die Frage der Abg. Agnieszka Brugger (BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN), Plenarprotokoll 18/3, S. 215.
Antwort der Bundesregierung vom 20. November 2012 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., BT-Drs. 17/11540, S. 6.
Antwort der Bundesregierung vom 21. Juli 2011 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., BT-Drs. 17/6654, S. 4.
Antwort der Bundesregierung vom 27. Dezember 2013 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., BT-Drs. 18/244, S. 7.