Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

– 1247 –

Drucksache 18/12850

a) Die Vertragsparteien sind sich einig, dass für die mit analytischen Dienstleistungen
beauftragten Unternehmen die Befreiung von Zöllen, Steuern, Einfuhr- und Wiederausfuhrbeschränkungen und von der Devisenkontrolle zur Erfüllung ihrer Aufgaben
nicht notwendig ist. Privilegien nach Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe a ZA-NTS werden
daher den Unternehmen nicht gewährt.
b) Ferner genießen die mit analytischen Dienstleistungen beauftragten Unternehmen
keine Befreiung von den Vorschriften des Arbeitsschutzrechts. […]
5.
a) Arbeitnehmern von mit analytischen Dienstleistungen beauftragten Unternehmen
werden, wenn sie ausschließlich für diese tätig sind, die gleichen Befreiungen und
Vergünstigungen gewährt wie Mitgliedern des zivilen Gefolges der Truppen der Vereinigten Staaten von Amerika, es sei denn, dass die Vereinigten Staaten von Amerika
sie ihnen beschränken. […]
d) Bevor ein Arbeitnehmer, dem die Befreiungen und Vergünstigungen gewährt werden sollen, die nach dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut für das zivile
Gefolge gelten, seine Tätigkeit bei dem mit analytischen Dienstleistungen beauftragten Unternehmen aufnimmt, übermitteln die zuständigen Behörden der US-Streitkräfte
den zuständigen Behörden des jeweiligen Landes folgende Informationen:
aa) Person des Arbeitnehmers: Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Passnummer, Sozialversicherungsnummer, Wohnanschrift und Telefonnummer in Deutschland
sowie Familienstand;
bb)

Angehörige des Arbeitnehmers: Staatsangehörigkeit des Ehegatten; falls

Deutsche(r), Name und abweichender Geburtsname, Zahl der Kinder sowie der abhängigen Familienangehörigen, die im Haushalt des Arbeitnehmers leben;
cc) dienstliche Angaben: Name sowie deutsche Zivilanschrift des Firmensitzes und Telefonnummer des mit analytischen Dienstleistungen beauftragten Unternehmens, Vertragsnummer, Sitz des Project Managers bzw. des verantwortlichen Mitarbeiters der
Firma in Deutschland, Arbeitsort, zivile Dienstanschrift und Diensttelefon, Beschreibung der dienstlichen Aufgabenstellung, Beginn und voraussichtliches Ende des Arbeitsverhältnisses (Kopie des Arbeitsvertrags bzw. Angebot und Annahme), Umfang
der Vergütung, d.h. Lohn oder Gehalt zuzüglich des geldwerten Vorteils für die gewährten Privilegien, Bezeichnung der gesamten gewährten Vergütungsbestandteile im
Generalvertrag;

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