Drucksache 18/12850
III.
– 1244 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Privilegierung privater „Contractors“ des US-Militärs und anderer US-Einrichtungen
im Wege des sog. DOCPER-Verfahrens
Im Zusammenhang mit der Presseberichterstattung über den Einsatz von Kampfdrohnen durch das US-Militär und etwaige Bezüge dieser Einsätze nach Deutschland wurde auch der Einsatz von durch das US-Militär
beauftragten Privatunternehmen problematisiert.7512 Nach entsprechenden Berichten seien Konzerne wie
CSC, L-3 Communications, SAIC und Booz Allen Hamilton als Analysten für US-Regierungsstellen tätig,
auch in US-Militäreinrichtungen in Deutschland.7513 Das Unternehmen SOS International werte beispielsweise Geodaten aus.7514 Diese Unternehmen hätten Zugriff auf Informationen der US-Nachrichtendienste
und würden in Deutschland „Hunderte Millionen Dollar“ umsetzen.7515
Der Ausschuss ist der Frage nachgegangen, inwieweit die Tätigkeit von durch das US-Militär oder andere
US-Stellen beauftragten Privatunternehmen (sog. Contractors7516), insbesondere auf dem Gebiet der analytischen Dienstleistungen, durch die Bundesregierung im Wege des sog. DOCPER-Verfahrens rechtlich privilegiert wurde.
Zu diesem hat der Zeuge Dr. Ney ausgeführt:
„Das DOCPER-Verfahren ist das Verfahren, wo es um die Privilegierung solcher Einzelaufträge von diese[n] Unternehmen geht. Sie werden privilegiert, ausschließlich
was handels- und gewerberechtliche Vorschriften angeht, nicht andere Vorschriften.“7517
DOCPER ist eine Abkürzung für DoD (Department of Defense) Contractor Personnel Office.7518
1.
Der rechtliche Rahmen und seine Entwicklung
a)
Artikel 72 ZA-NTS
Rechtliche Grundlage des DOCPER-Verfahrens ist Artikel 72 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut.7519 Dessen Absatz 1 garantiert den im auf diesen Artikel Bezug nehmenden Abschnitt des Unterzeichnungsprotokolls Absat 1 aufgeführten nichtdeutschen Unternehmen wirtschaftlichen Charakters unter
bestimmten Voraussetzungen Befreiungen im Bereich des Zoll- und Einfuhrrechts sowie des Handels- und
Gewerberechts. Die Vorschrift lautet:
„Art. 72 [1] [Regelung des Status der begünstigten Unternehmen wirtschaftlichen
Charakters]
7512)
7513)
7514)
7515)
7516)
7517)
7518)
7519)
Süddeutsche Zeitung vom 16. November 2013 „Das Millionengeschäft der Zulieferer“.
Süddeutsche Zeitung vom 16. November 2013 „Das Millionengeschäft der Zulieferer“.
Süddeutsche Zeitung vom 16. November 2013 „Das Millionengeschäft der Zulieferer“.
Süddeutsche Zeitung vom 16. November 2013 „Das Millionengeschäft der Zulieferer“.
Vgl. Dr. Ney, Protokoll-Nr. 89 I, S. 7.
Dr. Ney, Protokoll-Nr. 89 I, S. 7.
Schreiben des US-amerikanischen Department of the Air Force vom 16. Oktober 2013, MAT A BMI-1/10r_14, Bl. 47.
Vgl. Leitungsvorlage des BMJ vom 5. August 2013, MAT A BMJV-3/1a, Bl. 4 (8).