Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
f)
– 1235 –
Drucksache 18/12850
Kompensation
Der Untersuchungsausschuss hat sich auch mit der Frage auseinandergesetzt, ob und inwieweit durch die
HBW befragte Personen für ihre Kooperation Geld oder geldwerte Vorteile erhalten haben.
Die Zeugin A. K. hat hierzu angeben, dass den Befragten lediglich ihre Fahrtkosten erstattet und ein Essen
oder ein Getränk bezahlt worden seien. Tagessätze, Zuwendungen oder sonstige geldwerte Leistungen habe
es nicht gegeben.7416 Der Zeuge R. C. hat demgegenüber bekundet, insbesondere bei länger andauernden
Befragungen seien Befragten Aufwandsentschädigungen in Höhe von zehn bis 20 Euro pro Stunde gezahlt
worden. Es habe zudem die Möglichkeit gegeben, nach Abschluss einer Befragung der Zielperson einen
Bonus in Geld zukommen zu lassen.7417 Der Zeuge U. P. hat mitgeteilt, in der Berliner Außenstelle der HBW
sei man mit derartigen Zahlungen sehr restriktiv umgegangen.7418
Die Zahlung von Kompensationen an befragte Personen war in Verwaltungsbestimmungen näher geregelt.
Den Verwaltungsbestimmungen war als Anhang7419 je ein Formular für einen Abrechnungsantrag7420 und
einen Auszahlungsbeleg7421 beigefügt.
g)
Dokumentation während der Befragung
Die Befrager notierten sich den relevanten Inhalt der Befragung grundsätzlich handschriftlich.7422 Insbesondere bei Folgebefragungen kamen nach Auskunft des Zeugen R. C. auch „technische Hilfsmittel“ zum Einsatz, um anhand von Karten o. ä. geografische Angaben zu präzisieren oder zu überprüfen.7423 Soweit Mitarbeiter der DIA alleine Befragungen vorgenommen hätten, seien diese von ihnen protokolliert worden.7424
Allerdings wurden nach Erinnerung der Zeugin A. K. keine Video- oder Tonaufnahmen der Befragungen
angefertigt.7425 Auch der Zeuge U. P. hat bekundet, dass keine elektronischen Gesprächsaufzeichnungen erfolgt seien.7426
h)
Nachbereitung, Berichterstellung, Meldung
Im Nachgang wurden die Ergebnisse einer Befragung in ein computergestütztes System eingetragen.7427 Aus
den Mitschriften, die die Befrager vor Ort anfertigten, wurde – nach der Befragung – ein Bericht verfasst,
der dann in eine Meldungsdatenbank einfloss, die der Auswertung zur Verfügung stand.7428 Der Bericht hatte
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A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 70.
R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 36 f.
U. P., Protokoll-Nr. 110 I, S. 96.
Aktualisierung der Verwaltungsbestimmungen für das Befragungswesen vom 1. März 2012, MAT A BND-2/5a, Bl. 105, (VS-NfD
– insoweit offen).
Aktualisierung der Verwaltungsbestimmungen für das Befragungswesen vom 1. März 2012, MAT A BND-2/5a, Bl. 105 (113),
(VS-NfD – insoweit offen).
Aktualisierung der Verwaltungsbestimmungen für das Befragungswesen vom 1. März 2012, MAT A BND-2/5a, Bl. 105 (115),
(VS-NfD – insoweit offen).
R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 50; U. P., Protokoll-Nr. 110 I, S. 70.
R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 61 f.
R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 18.
A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 90 f.
U. P., Protokoll-Nr. 110 I, S. 70.
A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 29.
A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 34 f.