Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 1229 –
Drucksache 18/12850
„wie heute im persönlichen Gespräch erörtert bzw. in Erinnerung gerufen, ist ‚zum
Schutz des Befragers‘ darauf zu achten, daß ANDen bei unseren BEFRA-Kontakten
nicht alleine agieren sollen; die Kontakte sind gerade anfangs zu zweit wahrzunehmen
(ggf. reicht bei späteren Kontakten der Sprachmittler als Zweitperson). Ab und an
müssen wir halt auch bei ‚Routine-Kontakten‘ immer wieder mal ein Auge auf dieses
Procedere werfen.“7348
Auch gegenüber den AND-Partnern wurde das Erfordernis einer Teilnahme eines BND-Mitarbeiters an den
Befragungen deutlich gemacht und u. a. damit begründet, dass die Befragungen eine sensible, hoheitliche
Aufgabe darstellten. Zudem sei bei Alleinbefragungen durch AND-Mitarbeiter die Gefahr einer Enttarnung
der HBW erhöht.7349
Der Zeuge U. P. hat angegeben, dass er als Befrager in einem solchen Team den „Lead“ gehabt habe.7350
Weiterhin hat er ausgeführt:
„Das heißt, ich habe das Gespräch zu 90 bis 95 Prozent geführt. Der Kollege schrieb
dann mit. Und wenn mir dann was – in Anführungsstrichen – ‚durch die Lappen gegangen ist‘ oder ein Thema mir entfallen war […], dann gab es da den Hinweis von
der Seite von wegen: ‚Hak da doch noch mal nach, hak da doch noch mal nach‘. – So
war das in den gemischten Teams.“7351
Aufgrund angespannter Personalsituation in der Berliner Außenstelle stimmte die Zeugin A. K. zu, dass die
AND-Befrager gegebenenfalls auch durch einen deutschen „Praktikanten“ oder Bürosachbearbeiter begleitet
werden konnten.7352 Bei den „Praktikanten“ habe es sich um Auszubildende zum gehobenen Verwaltungsdienst des Bundes gehandelt, die einen praktischen Teil ihrer Ausbildung beim Bundesnachrichtendienst absolviert hätten.7353 Von BND-Mitarbeitern, die keine Befrager gewesen seien, seien nur solche mitgeschickt
worden, die Kenntnisse über den Ablauf der Befragung und der damit verbundenen Vorgänge gehabt hätten.7354 Diese Mitarbeiter seien auch erfahren genug gewesen, das Verhalten der AND-Befrager zu beaufsichtigen und einzuschätzen.7355 Nach Auskunft des Zeugen R. C. seien „Praktikanten“ immer nur mit erfahrenen Kollegen mitgeschickt worden, um Erfahrungen zu sammeln. Eine Aufsichtsfunktion hätten sie nicht
ausgeübt.7356
In der Zeit, als durch die HBW noch Langzeitbefragungen mit operativen Anteilen durchgeführt wurden [vgl.
hierzu unter H.II.1.e.cc.], wohnten den Befragungen in verschiedenen Fällen Mitarbeiter der auswertenden
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E-Mail des Sachgebiets EACA vom 3. Februar 2011, MAT A BND-2/5c, Bl. 125 (VS-NfD – insoweit offen).
Protokoll der 68. Partnerkonferenz des integrierten Befragungswesens vom 25. bis 27. Oktober 2011, MAT A BND-2/5a, Bl. 67
(72 f.), (VS-NfD – insoweit offen).
U. P., Protokoll-Nr. 110 I, S. 79.
U. P., Protokoll-Nr. 110 I, S. 72.
Protokoll der HBW-Quartalsbesprechung vom 12. Juni 2013, MAT A BND-2/3c, Bl. 43 (45), (VS-NfD – insoweit offen).
A. K., Protokoll-Nr. 67 I – Teil 2, S. 6.
A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 37.
A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 38.
R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 31.