Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 1217 –
Drucksache 18/12850
Die Datenweitergabe auf Grund des Kriterienkatalogs wurde durch das BAFl als Vorgängereinrichtung des
BAMF bereits im Jahr 1995 als rechtmäßig gewertet. Die erforderliche Einzelfallbezogenheit der Ersuchen
bzw. der Übermittlungen ergebe sich aus dem geringen Anteil der übermittelten Daten am Gesamtaufkommen der Asylanträge.7248
cc)
Die Montagsliste
Die Zeugin Leistner-Rocca hat vor dem Ausschuss geschildert:
„Wir hatten dann in späteren Jahren die sogenannte Montagsliste. […] Wir haben von
unserem Statistikreferat uns jeden Montag eine Liste mit angehörten Asylbewerbern
aus bestimmten Herkunftsländern geben lassen. Die Listen haben wir dann noch mal
aussortiert nach Altersgruppen, haben uns die Liste noch kurz angesehen und haben
die Daten an die HBW […] dann weitergegeben.“7249
Die Listen seien auf Anforderung der HBW erstellt worden und hätten nur die Daten von bereits durch das
BAMF angehörten Erstantragstellern enthalten. Auf Grund dieser Datenübermittlung habe die HBW dann
Interesse an konkreten Einzelpersonen geäußert, deren Anhörungsprotokolle weitergegeben worden
seien.7250
Dieses Verfahren sei durch den damaligen Vizepräsidenten des BAMF Wolfgang Weickhardt gegengezeichnet worden.7251 Die Rechtmäßigkeit des Verfahrens sei innerhalb des BAMF diskutiert und angenommen
worden.7252 Maßgeblich sei gewesen, dass im Rahmen der Montagslisten eine Beschränkung auf Erstantragsteller erfolgt und Personen bestimmter Altersgruppen aussortiert worden seien.7253
dd)
Sonderaktionen zu bestimmten Ländern
Die Zeugin Leistner-Rocca hat vor dem Ausschuss weiterhin bekundet, dass es neben der Datenweitergabe
auf Grund des Kriterienkatalogs und der Montagslisten in zwei Fällen länderspezifische sogenannte Sonderaktionen gegeben habe. Diese seien anlassbezogen und zeitlich begrenzt erfolgt und hätten Iran und Somalia
betroffen.7254 In einer E-Mail des Sicherheitsreferats an die BAMF-Außenstellen vom 19. Januar 2005 heißt
es:
„Die HBW bittet um Überlassung aller Anhörungsprotokolle von iranischen Asylbewerbern, welche ab dem 01.10.2004 eine[n] Asylantrag gestellt haben. Damit der Verwaltungsaufwand so gering wie möglich gehalten werden kann, werden die Mitarbeiter der HBW sich direkt mit den zuständigen Außenstellen in Verbindung setzen und
7248)
7249)
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7251)
7252)
7253)
7254)
Schreiben des Bundesministerium des Innern an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz vom 12. Juli 1995, MAT A BAMF1b, Bl. 22 (26), (VS-NfD – insoweit offen).
Leistner-Rocca, Protokoll-Nr. 76 I, S. 12.
Leistner- Rocca, Protokoll-Nr. 76 I, S. 19.
Leistner-Rocca, Protokoll-Nr. 76 I, S. 22.
Leistner-Rocca, Protokoll-Nr. 76 I, S. 20.
Leistner-Rocca, Protokoll-Nr. 76 I, S. 34.
Leistner-Rocca, Protokoll-Nr. 76 I, S. 34.