Drucksache 18/12850
– 1214 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
meine ich jetzt das Sicherheitsreferat. Meine Kollegen haben sich den Fall dann noch
mal angesehen und haben dann entschieden, ob das Anhörungsprotokoll weitergegeben wird und an wen.“7225
Das Sicherheitsreferat habe dann die als relevant bewerteten Fälle an die Clearingstelle weitergeleitet.7226
Der Verbindungsbeamte des BND habe die Anhörungsprotokolle an die zuständigen Außenstellen der HBW
verteilt.7227 Übersandt worden seien ausschließlich Anhörungsprotokolle und im Einzelfall einzelne Dokumente der Angehörten, keine vollständigen Asylakten und auch keine zusammenfassenden Berichte des
BAMF.7228 Nach Einführung der elektronischen Akte im BAMF sei die Übermittlung der Anhörungsprotokolle an den Verbindungsbeamten elektronisch erfolgt.7229
aa)
Allgemeine Kriterien
Die Zeugin Leistner-Rocca hat bekundet, dass ihrer Erinnerung nach grundsätzlich nur Anhörungsprotokolle
von Erstantragstellern an den BND weitergeleitet worden seien. Es sei Wert darauf gelegt worden, dass die
Befragung durch die HBW stets erst nach der Erstanhörung des Betroffenen durch das BAMF erfolgte und
vorher keine Hinweise auf Asylantragsteller an die HBW gegeben würden, auch wenn zwischen der Antragstellung und der Anhörung mehrere Monate vergingen.7230 Die Bundesregierung hat insoweit dahingehend
Auskunft erteilt, dass an den durch das BAMF durchgeführten Anhörungen im Asylverfahren Mitarbeiter
der HBW nicht, auch nicht unter einer Legende als „Praktikant“, teilgenommen hätten.7231
Ferner seien bestimmte Altersgruppen für eine Weitergabe nicht in Betracht gekommen.7232 Die Mitteilung
von Anhörungsprotokollen Minderjähriger und älterer Personen sei nicht sinnvoll gewesen und daher unterblieben.7233 In einem Beitrag zum Jahresbericht der HBW aus dem Jahr 2008 heißt es demgegenüber, es sei
festzuhalten,
„dass die Qualität der Personenhinweise sehr zu wünschen übrig lässt. So befanden
sich unter den Zielpersonen sowohl Minderjährige als auch Greise“.7234
Der Zeuge R. C. hat hingegen bekundet, dass minderjährige Personen durch die HBW nicht befragt worden
seien. Darauf sei genau geachtet worden.7235
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Leistner-Rocca, Protokoll-Nr. 76 I, S. 12.
A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 92; vgl. auch Leistner-Rocca, Protokoll-Nr. 76 I, S. 12.
A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 68.
A. K., Protokoll-Nr. 67 I – Teil 2, S. 14; vgl. auch Leistner-Rocca, Protokoll-Nr. 76 I, S. 48.
Leistner-Rocca, Protokoll-Nr. 76 I, S. 33.
Leistner-Rocca, Protokoll-Nr. 76 I, S. 26 f.
Antwort der Bundesregierung vom 19. Dezember 2013 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., BT-Drs. 18/215, S. 4.
Leistner-Rocca, Protokoll-Nr. 76 I, S. 34.
Leistner-Rocca, Protokoll-Nr. 76 I, S. 35.
Beitrag der Außenstelle 2C63 zum Jahresbericht der HBW 2008, MAT A BND-2/5b, Bl. 114 (115), (VS-NfD – insoweit offen).
R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 41.