Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 1157 –
Drucksache 18/12850
der betroffenen Person mit militärischen Mitteln in einem Krisengebiet wie der afghanisch-pakistanischen Grenzregion.“6690
Auch eine Zurechnung des Taterfolges über die Erwägung einer Risikoerhöhung durch die Datenweitergabe
sei nicht möglich, weil die Ausreise in das afghanisch-pakistanische Grenzgebiet und der intensive Kontakt
mit dort operierenden Aufständischen typischerweise das Risiko beinhalte, einer bewaffneten Auseinandersetzung zum Opfer zu fallen.6691 Schließlich lägen auch keine Hinweise darauf vor, dass der Beschuldigte
mit dem, sei es auch bedingten, Vorsatz einer Nutzung der weitergegebenen Daten für eine strafbare Tat
gehandelt habe.6692
Der Zeuge Dr. Romann hat sich in seiner Aussage vor dem Ausschuss ausführlich auf diese Einstellungsverfügung des GBA bezogen und sich die darin enthaltenen Feststellungen zu eigen gemacht.6693
Zur Frage einer Datenübermittlung des BND an US-Stellen bezüglich Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit oder deutschem Wohnsitz, die in das afghanisch-pakistanische Grenzgebiet ausgereist sind, ergibt
sich Näheres aus als VS-Vertraulich oder GEHEIM eingestuften Unterlagen des BND.6694
c)
Patrick Klaus Naujocks
aa)
Presseberichte
Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 12. Januar 2014 wurde am 16. Februar 2012 ein deutscher Islamkonvertit aus Offenbach namens Patrick K. durch einen US-Kampfdrohnenangriff nahe der Stadt
Mir Ali in Pakistan getötet.6695 In einem anderen Bericht heißt es, der Name des Getöteten sei nach Angaben
des Bundesinnenministeriums Patrick N. gewesen.6696 Der Tod des deutschen Staatsbürgers sei Anfang 2014
in einer Videobotschaft der IBU gemeldet worden.6697 Er sei 2011 aus Deutschland in die Stammesgebiete
des pakistanisch-afghanischen Grenzgebiets ausgereist.6698 Zuvor habe er Kontakte zum Verfassungsschutz
gehabt und sei als Vertrauensperson für das BKA angeworben worden.6699
bb)
Erkenntnisse der deutschen Sicherheitsbehörden
Spätestens seit Februar 2011 führte die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main ein verdecktes Ermittlungsverfahren gegen Patrick Klaus Naujocks, geboren am 20. September 1986 in Offenbach a. M., wegen des Verdachts
der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gemäß § 89a StGB.6700 In diesem Zusammenhang bat das BKA sein Verbindungsbüro in den USA darum, eine Vorabsicherung des E-Mail-Accounts
des Beschuldigten zu veranlassen.6701 Weiter heißt es in dem entsprechenden Schreiben des BKA:
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Verfügung des GBA vom 24. Januar 2011, 3 ARP 12/11-4, MAT A GBA-5a, Bl. 21 (23 f.).
Verfügung des GBA vom 24. Januar 2011, 3 ARP 12/11-4, MAT A GBA-5a, Bl. 21 (24).
Verfügung des GBA vom 24. Januar 2011, 3 ARP 12/11-4, MAT A GBA-5a, Bl. 21 (25).
Dr. Romann, Protokoll-Nr. 100 I, S. 126.
MAT A BND-52 (Tgb.-Nr. 232/16 – GEHEIM).
Süddeutsche Zeitung vom 12. Januar 2014 „Deutscher Konvertit bei Drohnenangriff getötet“.
MOZ vom 13. Januar 2014 „Deutscher bei US-Drohnenangriff in Pakistan getötet“.
MOZ vom 13. Januar 2014 „Deutscher bei US-Drohnenangriff in Pakistan getötet“.
MOZ vom 13. Januar 2014 „Deutscher bei US-Drohnenangriff in Pakistan getötet“.
Süddeutsche Zeitung vom 12. Januar 2014 „Deutscher Konvertit bei Drohnenangriff getötet“.
Schreiben des BKA an den Verbindungsbeamten in den USA vom 11. Februar 2011, MAT A BKA-1/1a, Bl. 60.
Schreiben des BKA an den Verbindungsbeamten in den USA vom 11. Februar 2011, MAT A BKA-1/1a, Bl. 60 (61).