Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 1155 –
Drucksache 18/12850
Unter diesen Informationen seien auch mehrere Mobilfunk- und Festnetztelefonnummern gewesen.6671 Details zu den übermittelten Telefonnummern sind als GEHEIM eingestuften Unterlagen des BfV zu entnehmen.6672
In einer Stellungnahme des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) vom 25. April 2012 heißt es:
„Am 09.09.2010 wurde dem MAD durch das BfV elektronisch per VS-Mail mitgeteilt,
dass sich Emrah ERDOGAN sicher und dessen Bruder Bünyamin ERDOGAN vermutlich im pakistanischen Grenzgebiet aufhalten sollen. Bünyamin ERDOGAN soll
danach zu einem Selbstmordanschlag auf ein nicht näher benanntes Ziel vorgesehen
gewesen sein. Das BfV erteilte dem MAD die Freigabe, diese Information unter Wahrung des Quellenschutzes zum Schutz der Truppe in AFGHANISTAN zu verwenden.
Der MAD steuerte die o.a. Information am 10.09.2010 mit dem INTREP 20/2010 in
den nationalen und internationalen Bereich bei ISAF aus. […] Über eine Weiterleitung
dieser Informationen an US-Behörden, andere staatliche Stellen oder an Strukturen der
NATO ist nichts bekannt.“6673
In einer Sprechempfehlung des MAD vom 25. Januar 2011 für die Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) am folgenden Tag heißt es in Bezug auf die am 4. Oktober 2010 getöteten Personen mit
Deutschlandbezug:
„Übermittlungen, die hier thematisierte Personen- und Fallgruppe betreffend, an ausländische Stellen sind durch den MAD nicht erfolgt.“6674
dd)
Die Befragung Ahmad Sidiqis im US-Militärgefängnis in Bagram durch Angehörige
des BfV
Am 3. Oktober 2010 wurde im US-Militärgefängnis auf der Bagram Air Base in der afghanischen Provinz
Parwan der deutsche Staatsangehörige Ahmad Wali Sidiqi6675 durch jeweils zwei Beamte des BND und des
BfV, u. a. den Zeugen Isselburg und den BfV-Mitarbeiter Uwe Fendrich6676, befragt.6677 Nach Presseberichten war Sidiqi Mitglied der „Hamburger Reisegruppe“, wurde bei dem Versuch, nach Deutschland zurückzukehren bereits im Juli 2010 in Kabul festgenommen und befand sich seither in US-Gewahrsam.6678 Ohne
Anerkennung einer Rechtspflicht hat der Zeuge Isselburg geschildert, die Befragung sei auf freiwilliger
Grundlage erfolgt, und Sidiqi sei hierüber belehrt worden.6679 Es hätten US-amerikanische Militär- und Behördenangehörige an der Befragung teilgenommen.6680 Details zum Inhalt der Aussage Sidiqis hat der Zeuge
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Dr. Romann, Protokoll-Nr. 100 I, S. 145.
MAT A BfV-17 (Tgb.-Nr. 231/16 – GEHEIM), Bl. 137, 185, 393 f.
Stellungnahme der Abteilung Grundsatz des MAD an das BMVg vom 25. April 2012, MAT A BMVg-3/5e_2, Bl. 319.
Sprechzettel für die Sitzung des PKGr am 26. Januar 2011, MAT A BMVg-3/10a_2, Bl. 14 (15), Hervorhebung im Original (VSNfD – insoweit offen).
Vgl. Isselburg, Protokoll-Nr. 100 II, S. 9.
Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 1. August 2016, MAT A BMI-25 (VS-NfD – insoweit offen).
Isselburg, Protokoll-Nr. 100 II – Auszug offen, S. 8; vgl. auch Fromm, Protokoll-Nr. 102 I, S. 45 f.
Hamburger Abendblatt vom 7. Oktober 2010 „Terror-Verschwörung – Hamburger Islamist packt aus“; Stern.de vom 25. November
2010 „Die Wiege des Terrors“.
Isselburg, Protokoll-Nr. 100 II – Auszug offen, S. 8.
Isselburg, Protokoll-Nr. 100 II – Auszug offen, S. 8.