Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Auch der Zeuge D. B. hat auf die Gefahr hingewiesen, dass man bei einer pauschalen Deaktivierung auch
berechtigte Aufklärungsziele mit deaktiviere. Dies sei aus seiner Sicht auch in Einzelfällen geschehen.
Ebenso sei es möglich gewesen, dass in der Folge gewünschte Ergebnisse nicht mehr erzielt würden.6061
Gleichwohl habe es aus Sicht des Zeugen D. B. zunächst keinen Grund gegeben, die Weisung des Präsidenten
in Frage zu stellen, da diesem im Vorfeld seiner Weisung die Argumente der Fachabteilung erläutert worden
seien. Insofern habe aus seiner Sicht keine Notwendigkeit bestanden, ihm dieselben Argumente erneut vorzutragen und um eine Änderung der Weisung zu bitten, denn
„ich hatte schon den Eindruck, [BND-Präsident Schindler] hat die Argumente sehr
wohl verstanden und hat diese Weisung so erteilt entweder aufgrund eigener Entscheidung oder aufgrund von Vorgaben des Bundeskanzleramtes. Es gab daran nichts zu
diskutieren“. 6062
Gleichwohl habe es sich aber um eine sehr weitgehende Weisung gehandelt, die aber eins zu eins umzusetzen
gewesen sei und keiner Kritik oder Diskussion mehr bedurft habe.6063 Auch der Zeuge Schindler hat in seiner
Vernehmung betont, zum damaligen Zeitpunkt nicht infrage gestellt zu haben, dass das Verbot möglicherweise zu kategorisch gewesen sei.6064
Ungeachtet dessen wurde von den verantwortlichen Stellen im BND bald nach Erlass der Weisung versucht,
mögliche Fehlentwicklungen zu erkennen und diesen dann auch entgegenzuwirken. Der damalige Leiter der
Abteilung TA, der Zeuge Pauland, hat in seiner Vernehmung berichtet, dass am Anfang schon darauf hingewiesen worden sei, „dass mit der blockweisen Außerkraftsetzung schon ganz schön viel verloren geht, wo
man meint, dass eine Menge an nachrichtendienstlichem Mehrwert drin ist“ Dieses Problem sei dabei auch
bewusst von den Nachrichtenbearbeitern angesprochen worden, „die gesehen haben, dass viel auf der Strecke
blieb“.6065
Auch der Zeuge D. B. hat erklärt, dass zum Teil pauschal deaktiviert worden sei, so dass „auch gewisse
sinnmachende Steuerungen in diesem Zusammenhang mit deaktiviert wurden“. 6066
Vor diesem Hintergrund ist seitens der Abteilungsleitung auch dazu aufgefordert worden, über mögliche
„Missstände“ aktiv zu berichten. Der Zeuge Pauland hat hierzu ausgeführt:
„Es gab Fragen; es gab Schwierigkeiten. Und es führte ja auch dazu, dass [nachgesteuert wurde]. Man musste ja erst mal die Reaktionen jetzt abwarten, was passiert,
wenn so viele Selektoren rausgenommen werden: Hat das Einfluss auf die Erfassung?
Hat das keinen Einfluss auf die Erfassung? - Und hier mussten die Reaktionen abgewartet werden. Wir haben das auch den auswertenden Abteilungen mitgeteilt, dass sie

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6062)
6063)
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6065)
6066)

D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 18.
D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 36.
D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 36.
Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 32.
Pauland, Protokoll-Nr. 124 I, S. 56.
D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 36.

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