Drucksache 18/12850
– 1054 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
„so nach dem Motto: ‚Da müsste doch mal der Abteilungsleiter eine Weisung machen,
damit wir endlich mal wissen, was wir tun sollten‘, oder so. Es war, soweit mir bekannt, allen deutlich, was mit der Weisung gemeint war.“5978
Mit der Umsetzung der Weisung habe er, D. B., alle seine Referatsleiter betraut. Die Referatsleiter „werden
ihre Sachgebietsleiter beauftragt haben, die Sachgebietsleiter wieder ihre Gruppenleiter und die Gruppenleiter ihre Mitarbeiter“.5979
Die der Weisung des Zeugen Schindler folgenden Deaktivierungen führten unmittelbar zur Bildung der auch
vom Parlamentarischen Kontrollgremium untersuchten Gruppenliste. Zu der Anzahl der mit der Deaktivierung befassten Mitarbeiter führte der Zeuge D. B. aus:
„Also, der Großteil wurde ja automatisch deaktiviert mithilfe des zuständigen IT-Referats; aber grundsätzlich die Referate - - So Grö-ßenordnung über 100 Leute könnten
grundsätzlich deaktiviert haben.“5980
Vor diesem Hintergrund seien noch am Tag der Weisungserteilung die ersten mehreren hundert Verschiebungen in die sog. Quarantäneliste erfolgt. Binnen weniger Tage sei dort ein großer Aufwuchs zu verzeichnen
gewesen.5981
Der Zeuge H. K., Leiter des Referats T2A in der Unterabteilung T2 des BND, hat bei seiner ersten Vernehmung am 3. Dezember 2015 auf die Frage, was er von „Selektorenlöschungen“ im Jahr 2013 wisse, ausgesagt, der für ihn zuständige Unterabteilungsleiter, der Zeuge D. B., habe „irgendwann im Herbst 2013“ angeordnet, dass „bestimmte Selektoren zu löschen sind“.5982 Deaktiviert werden sollten „Selektoren mit Europabezug und auch mit NATO-Bezug“, die bis dahin in der BND-eigenen Erfassung5983 gesteuert gewesen
seien. Die Anordnung des UAL T2, D. B., habe sich aber auch auf die NSA-Selektoren bezogen.5984 Die
betreffenden Selektoren seien nicht gelöscht, sondern deaktiviert worden. So konnten sie weiter als „Negativfilter“ wirken, indem auch Verkehre aussortiert wurden, in denen der aussortierte Selektor mit einem anderen – aktiven – Selektor kommuniziert. Es sei aber, so der Zeuge H. K., grundsätzlich möglich, aus der
Datenbank einzelne Selektoren zu löschen.5985 Dieser hat bestätigt, dass die betreffenden Selektoren nicht
gelöscht, sondern in einen separaten Bereich in der BND-Datenbank verschoben worden seien.5986 Das Ergebnis sei die Schaffung der sog. Gruppenliste gewesen:
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D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 43.
D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 43.
D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 43.
D. B., Protokoll-Nr. 118 II – Auszug offen, S. 110.
H. K., Protokoll-Nr. 77 I, S. 27.
H. K., Protokoll-Nr. 77 I, S. 29.
H. K., Protokoll-Nr. 77 I, S. 29.
H. K., Protokoll-Nr. 77 I, S. 30.
D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 44.