Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 1039 –
Drucksache 18/12850
„Also, mir war schon klar - - Wir waren ja jetzt schon im September 2013, und die
Diskussion lief ja schon seit Juni, nach den Snowden-Veröffentlichungen. Also, es
wäre jetzt naiv, zu sagen, dass ich geglaubt habe, alles kann so bleiben, wie es ist.
Also, mir war schon klar: Wahrscheinlich wird es eine Änderung geben.“5879
Weiter hat er hierzu ausgeführt:
„Und als ich dann den Weisungsentwurf gesehen habe, war mir schon klar: In diese
Richtung wird es wohl irgendwie gehen. Es macht jetzt keinen Sinn, sich da dagegen
zu sträuben.“5880
Von Interesse ist für den Ausschuss in diesem Zusammenhang auch eine E-Mail des kommissarischen Referatsleiters des Justiziariats (TAG) der Abteilung TA vom 7. Mai 2013 gewesen. Diese E-Mail war gerichtet
an einen Juristen aus dem Stab der Abteilung TA und eine Juristin aus dem Rechtsreferat der Abteilung TA
und wurde in Kopie u. a. auch an den Leiter der Abteilung, den Zeugen Pauland, sowie sämtliche Unterabteilungsleiter gesendet.5881 In dieser wurde darauf verwiesen, dass seit dem ANSO-Skandal teilweise Unsicherheiten hinsichtlich der SIGINT- und ITO-Aufklärung von supra-, internationalen-, ausländischen Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen herrschen würden. Verbunden war dieser Hinweis mit dem Vorschlag, Handlungssicherheit zu schaffen. Hierzu könne die „Sache“ in rechtlicher Hinsicht TA-intern aufbereitet und auf dieser Grundlage eine Weisung des Leiters der Abteilung TA erarbeitet werden.5882
Hintergrund des ANSO-Skandals war ein Vorgang aus dem Jahr 2008. Hierzu hat Der Spiegel im Dezember
2008 berichtet:
„Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat über Jahre ein Büro der Deutschen Welthungerhilfe in Afghanistan überwacht. Gegenüber den Entwicklungshelfern offenbarte der BND, er habe von Oktober 2005 bis April 2008 den E-mail-Verkehr des von
der Welthungerhilfe geleitete Afghanistan NGO-Safety Office (ANSO) teilweise mitgelesen. Die Abhöraktion sei ‚zur Erkennung und Begegnung internationaler terroristischer Anschläge‘ durchgeführt worden, die Auswertung der Informationen habe der
‚Einschätzung der allgemeinen Sicherheitslage in Afghanistan‘ und dem Schutz deutscher Einrichtungen gedient. Besonders pikant: Zu dieser Zeit wurde die Welthungerhilfe von Ingeborg Schäuble geleitet, der Ehefrau des Bundesinnenministers. Das
ANSO ist ein gemeinsames Büro westlicher Nichtregierungsorganisationen in Kabul
und bündelt die Erkenntnisse der Hilfsorganisationen. Die Stelle unterhält Außenbüros
in vier afghanischen Provinzen, finanziert wird sie von der Europäischen Union. Das
Netzwerk sei ein ‚Seismograph‘ der Entwicklung am Hindukusch, heißt es bei der
Welthungerhilfe. Offenbar wollte der BND von diesem internen Wissen möglichst
frühzeitig und umfangreich profitieren. Insgesamt speicherte die zuständige Pullacher
5879)
5880)
5881)
5882)
W. K., Protokoll-Nr. 118 II – Auszug offen, S. 59.
W. K., Protokoll-Nr. 118 II – Auszug offen, S. 59.
MAT A BND-44/2 (Tgb.-Nr. 223/16 – GEHEIM), Bl. 1 (VS-NfD – insoweit offen).
MAT A BND-44/2 (Tgb.-Nr. 223/16 – GEHEIM), Bl. 2 (VS-NfD – insoweit offen).