Drucksache 18/12850
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
90/DIE GRÜNEN) hat erklärt, dass das Parlament nicht „Dritter“ sei.200 Zudem hat der Abg. Dr. Konstantin
von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) angezweifelt, dass die Bundesregierung unter Umgehung des Parlaments einen völkerrechtlichen Vertrag (Geheimschutzabkommen) zu Lasten der Aufklärungsbefugnisse
des Deutschen Bundestags abschließen könne.201 Mit Schreiben vom 5. November 2014 hat die Bundesregierung dem Ausschuss sodann eine Liste derjenigen sächlichen Beweismittel übersandt, die sie zum damaligen Zeitpunkt zum Gegenstand von Konsultationen gemacht hatte.202
Die Bereitschaft der Five Eyes-Staaten, einer Herausgabe von Beweismaterialien mit Bezug zu ihren Nachrichtendiensten an den Ausschuss zuzustimmen, ist unterschiedlich stark ausgeprägt gewesen:
Die US-amerikanische Seite hat sich zu Beginn der Konsultationen aufgeschlossen und kooperativ gezeigt.
So hat sie der Vorlage einiger bedeutender Dokumente an den Ausschuss zugestimmt, etwa der Vorlage
sogenannter Memoranda of Agreement (MoA)203, der Vorlage von MoU204 oder der Vorlage sogenannter
Terms of Reference (ToR)205. Im weiteren Verlauf des Untersuchungsverfahrens hat die US-amerikanische
Regierung die Konsultationen mit der Bundesregierung dann einseitig suspendiert, nachdem eingestufte Informationen, die dem Ausschuss vorgelegt worden waren und von einem ausländischen Nachrichtendienst
stammten, öffentlich bekannt geworden waren.206 Die von den USA angeführten Gründe für diesen Kurswechsel hat die Bundesregierung dem Ausschuss im Juni und Juli 2016 in eingestufter Form erläutert.207 Zur
Sprache gekommen ist unter anderem, ob Vertreter der Bundesregierung gegenüber der US-Seite geäußert
haben, von dieser erhobene Vorwürfe rechtfertigten es, dass das Bundeskanzleramt dem Ausschuss bestimmte Informationen vorenthalte.208 Ferner ist die Frage aufgeworfen worden, ob Vertreter der Bundesregierung der US-Seite erklärt haben, es gebe im Deutschen Bundestag keinen Raum, in welchem als GEHEIM
eingestufte Dokumente eingesehen werden könnten.209 Die Bundesregierung hat gegenüber dem Ausschuss
bestritten, entsprechende Äußerungen gegenüber der US-amerikanischen Seite getätigt zu haben.
Das Vereinigte Königreich hat eine Zustimmung zur Vorlage sächlicher Beweismittel an den Ausschuss
durchgehend verweigert.210 Die Hintergründe dieser restriktiven Herangehensweise hat die britische Regie-
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Ströbele, Protokoll-Nr. 12 (Wortprotokoll), S. 13.
Dr. von Notz, Protokoll-Nr. 2 (Wortprotokoll), S. 25; so auch in der Beratungssitzung vom 18. Juni 2015, Protokoll-Nr. 54b (Wortprotokoll), S. 5 f.
Schreiben des Bundeskanzleramts vom 5. November 2014 (Tgb.-Nr. 20/14 – VS-Vertr.), Bl. 1 f. (VS-NfD – insoweit offen).
Z. B. MoA vom 28. April 2002 betreffend die Zusammenarbeit zwischen BND und NSA, MAT A BK-4/1 (Tgb.-Nr. 1/14 –
STRENG GEHEIM), Bl. 45 ff. (GEHEIM); MoA, MAT A BND-4/3 (Tgb.-Nr. 32/15 – STRENG GEHEIM), Bl. 60 f. (GEHEIM).
Z. B. MoU, MAT A BND-4/3 (Tgb.-Nr. 32/15 – STRENG GEHEIM), Bl. 71 ff. (GEHEIM); MoU, MAT A BK-1/5c (Tgb.Nr. 27/14 – GEHEIM), Ordner 112, Bl. 31 ff.
ToR, MAT A BfV-1/9a (Tgb.-Nr. 106/15 – GEHEIM), Fach 3.
Vgl. Protokoll-Nr. 103 neu, S. 4; Protokoll-Nr. 105 I, S. 9.
Schreiben des Bundeskanzleramts vom 10. Juni 2016, A-Drs. 506 (Tgb.-Nr. 262/16 – GEHEIM); Wolff, Protokoll-Nr. 103 II der
Beratungssitzung vom 23. Juni 2016 (Tgb.-Nr. 266/16 – GEHEIM), S. 2 ff.; Fritsche, Protokoll-Nr. 105 II der Beratungssitzung
vom 7. Juli 2016 (Tgb.-Nr. 273/16 – GEHEIM), S. 1 ff.
Protokoll-Nr. 103 neu, S. 4.
Protokoll-Nr. 103 neu, S. 4 f.
Siehe z. B. Übersendungsschreiben des Bundeskanzleramts vom 3. Juni 2015 (ohne Anlagen VS-NfD) zu MAT A BND-1/19b /
BND-4/6b, BND 8/3b (Tgb.-Nr. 44/15 – VS-Vertr.); Übersendungsschreiben des BMI vom 12. Januar 2017 (ohne Anlagen VSNfD) zu MAT A BMI-1/12g / BfV-1/9 / BfV-7/3 / BSI-5 (Tgb.-Nr. 291/17 – GEHEIM); Übersendungsschreiben des BMI vom
24. Januar 2017 (VS-NfD – insoweit offen) zu MAT A BMI-17/1e (VS-NfD).