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Schwerpunktthemen – national

1.1 Umsetzung der Daten‑
schutz-Grundverordnung

BfDI in Zahlen). Hierin zeigt sich ein immenser Bera‑
tungs- und Informationsbedarf bei Verantwortlichen
sowie Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen.

Meine Tätigkeit war in den Jahren 2017 und 2018 ganz
wesentlich geprägt von der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung. Mit deren Wirksamwerden
zum 25. Mai 2018 wurde das europäische und auch das
deutsche Datenschutzrecht auf eine vollkommen neue
rechtliche Grundlage gestellt und damit eine Zeitenwende im Datenschutz eingeleitet. Dies stellte mein
Haus vor große Herausforderungen.

Letztendlich war die DSGVO auch in meinem Haus in
seiner Funktion als Aufsichtsbehörde umzusetzen, was
organisatorische und inhaltliche Neuerungen mit sich
brachte (vgl. u. Nr. 17.1). Da meine Behörde auch selbst
personenbezogene Daten verarbeitet, hatte ich die
DSGVO auch in meiner Rolle als datenschutzrechtlich
Verantwortlicher umzusetzen.

Einleitung
Neben der Begleitung der entsprechenden Anpassungs‑
gesetzgebung des Bundesgesetzgebers waren sowohl auf
nationaler Ebene im Kreis der Konferenz der unabhängi‑
gen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes- und der
Länder (DSK), als auch auf europäischer Ebene durch
die Artikel-29-Gruppe bzw. den Europäischen Daten‑
schutzausschuss (EDSA- dazu Nr. 2.1) Auslegungshilfen
für die Anwendungspraxis zu erarbeiten bzw. bestehen‑
de Dokumente zu überarbeiten. Die DSK hat u. a. fast
zwanzig sog. Kurzpapiere zu bestimmten Fragen der
DSGVO erstellt, in denen unter den deutschen Aufsichts‑
behörden abgestimmte einheitliche Sichtweisen zu
verschiedenen Kernthemen der DSGVO wiedergegeben
werden (abrufbar unter www.datenschutz.bund.de, vgl.
auch unter Nr. 17.9). In der Artikel-29-Gruppe bzw. nach
dem 25. Mai 2018 im EDSA war mein Haus maßgeblich
an der Erarbeitung verschiedener Leitlinien zur DSGVO
beteiligt, unter anderem zu Schwerpunktthemen wie der
Einwilligung oder der Akkreditierung von datenschutz‑
spezifischen Zertifizierungsstellen.
Besonders gefordert war auch meine Presse- und Öffent‑
lichkeitsarbeit. Unter anderem war nahezu das gesamte
Informationsmaterial, das ich als Broschüren, Flyer oder
in Beiträgen auf meiner Internetseite zur Verfügung
stelle, zu überarbeiten (vgl. u. Nr. 17.9). Auch Anfragen
und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern sowie
die Meldung von Datenschutzverstößen sind seit dem
25. Mai 2018 sprunghaft gestiegen (vgl. o. Die Arbeit des
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Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für die Jahre 2017 und 2018

Die Anpassungsgesetzgebung
Der deutsche Gesetzgeber hat die Anpassung des nationa‑
len Datenschutzrechts an die DSGVO und die Umsetzung
der Richtlinie für den Datenschutz im Polizei- und Justiz‑
bereich (JI-Richtlinie, vgl. auch u. Nr. 1.2) zum Gegenstand
von zwei größeren Gesetzgebungsverfahren gemacht.
Mit dem Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts
an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und
Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU) wurde insbeson‑
dere das Bundesdatenschutzgesetz neu konzipiert. Dieses
ergänzt seit dem 25. Mai 2018 die unmittelbar geltende
DSGVO in den Bereichen, in denen die DSGVO den Mit‑
gliedstaaten Gestaltungsspielräume belässt oder Rege‑
lungsaufträge erteilt. Daneben werden mit dem BDSG we‑
sentliche Teile der o. g. Richtlinie 2016/680 umgesetzt. Das
neue BDSG gilt – wie zuvor das BDSG (alt) – für öffentliche
Stellen des Bundes sowie für nicht-öffentliche Stellen. Für
öffentliche Stellen der Länder gilt es nur in Bereichen,
soweit es keine landesrechtlichen Regelungen gibt. Um
eine möglichst einheitliche Entwicklung des allgemeinen
Datenschutzrechts zu fördern, findet das BDSG auch An‑
wendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
durch Tätigkeiten von öffentlichen Stellen des Bundes, die
nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallen
(z. B. Nachrichtendienste, Bundeswehr).
Durch meine Initiative konnten in dem Gesetz einige Ver‑
besserungen gegenüber den Vorentwürfen erreicht wer‑
den, u. a. beim zentralen Grundsatz der Zweckbindung

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