Begleitung von Rechtsetzungs­vorhaben
Gemäß § 45 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
Bundesministerien (GGO) hat das federführende Bundes­
ministerium mich bei der Erstellung von Gesetzesvor‑
lagen frühzeitig zu beteiligen, soweit dadurch meine
Aufgaben berührt werden. Im Berichtszeitraum habe

ich 100 Gesetzgebungsverfahren, 122 Verordnungsver‑
fahren und 49 Richtlinien sowie 15 übrige Vorhaben, bei
denen ich nach § 21 GGO einzubinden war, geprüft und
begleitet.

Beteiligungen nach § 12 GGO

15
49
100

Gesetzgebung
Verordnungsverfahren
Richtlinien
Sonstige Verfahren

122

Darüber hinaus habe ich sieben Entwürfe von EU-Ge‑
setzgebungs- und Rechtsakten geprüft.
Zudem wurden mir im Bereich der Sicherheitsbehörden
75 Errichtungsanordnungen (EAO) und 66 Dateianord‑
nungen (DAO) zur Prüfung vorgelegt. Das Bundeskrimi‑
nalamt (BKA) hat für jede bei ihm zur Erfüllung seiner
Aufgaben geführte automatisierte Datei mit personen‑
bezogenen Daten eine EAO zu erlassen. Hier werden
unter anderem die Rechtsgrundlage und der Zweck der
Datei festgelegt, von welchen Personen welche Daten in
der Datei gespeichert werden sollen, an wen die Daten
übermittelt werden dürfen oder wann zu prüfen ist, ob
die Daten zu löschen sind. Vor Erlass der EAO bin ich

14

Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für die Jahre 2017 und 2018

anzuhören und prüfe dabei die Rechtsmäßigkeit der
Datenverarbeitung, soweit sie sich aus der EAO ergibt.
Seit Inkrafttreten des neuen Bundeskriminalamtgeset‑
zes Ende Mai 2018 hat das BKA weder die Verpflichtung
noch die Möglichkeit, weiterhin EAO zu erstellen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Bundesnach‑
richtendienst und der Militärische Nachrichtendienst
haben für jede automatisierte Datei, in denen sie perso‑
nenbezogene Daten verarbeiten, DAO zu erstellen und
dort Details zur Datenverarbeitung festzulegen. Auch
hier bin ich vor Erlass der DAO anzuhören und prüfe
dann die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, soweit
sie sich aus der DAO ergibt.

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