Vorwort des Bundesbeauftragten für die
Informationsfreiheit
Liebe Leserinnen und Leser,
ich freue mich, Ihnen den ersten Tätigkeitsbericht zur
Informationsfreiheit in meiner Amtszeit vorlegen zu
können.
Dieser Tätigkeitsbericht spiegelt unserer Arbeit der
letzten beiden Jahre wieder. Als mittlerweile 7. Bericht
reiht er sich ein in die Dokumentation von 14 Jahren der
Informationsfreiheitsgesetz-Praxis des BfDI, der Bundesbehörden und auch der Verwaltungsgerichte.
Die Zahl der Anrufungen nach § 12 Abs. 1 IFG in Form
von Vermittlungsbitten ist im Berichtszeitraum 2018/2019
im Vergleich zu den Zahlen aus 2016/2017 von 702 auf 752
gestiegen. Die Zahl der an meine Behörde gerichteten
Anträge auf Informationszugang ist – auch im Vergleich
mit den Fallzahlen bei den Bundesressorts und anderen
Bundesbehörden – auf hohem Niveau stabil geblieben.
Ich habe aber nicht nur auf IFG-Anträge reagiert,
sondern auch meine proaktive Informationsarbeit
weiter ausgebaut. So sind auf der BfDI-Website Reden
und Gastbeiträge, Stellungnahmen und Informationen
vollständig eingestellt. Nach dem Grundsatz „access for
one – access for all“ werden dort auch Informationen
bereitgestellt, die im Rahmen von IFG-Anfragen zugänglich gemacht worden sind, wie beispielsweise Berichte
zu Beratungs- und Kontrollbesuchen. Den Ausbau dieses
Informationsangebotes sehe ich als wichtige Daueraufgabe meines Hauses und möchte damit anderen einen
Impuls für transparente Behördenarbeit geben.
Beim IFG sehe ich erheblichen Modernisierungsbedarf:
Die Fortentwicklung zu einem Transparenzgesetz des
Bundes und die Überarbeitung der Schutzbestimmungen
halte ich für ebenso geboten wie die Erweiterung meiner
Ombudsfunktion auf das Umweltinformationsgesetz.
Alle Aspekte nenne und erläutere ich bei meinen Empfehlungen an den Gesetzgeber in diesem Bericht.
Die Rechtsprechung hat auch im Berichtszeitraum
wesentliche Beiträge zur Interpretation des geltenden
Informationsfreiheitsrechtes geleistet. Der Tätigkeitsbericht referiert einzelne Entscheidungen, so zum Beispiel
zum Informationszugang zu Verlaufsprotokollen von
Kabinettsitzungen (vgl. Ziffer 4.1).
Die Zusammenarbeit mit meinen Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern in der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) war ergiebig.
Verabschiedet wurden etwa ein Positionspapier zur
Transparenz von Algorithmen und eine Entschließung zur
Einrichtung von Lobbyregistern. Das Positionspapier zur
Algorithmentransparenz war zudem Grundlage eines von
deutscher Seite eingebrachten Entschließungsentwurfes
für die Internationale Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (ICIC) in Johannesburg im März 2019.
Dieser ausschließlich die Informationsfreiheit in den
Blick nehmende Bericht wird der letzte seiner Art sein.
Ab dem kommenden Jahr werde ich die Arbeit des BfDI
in einem gemeinsamen Tätigkeitsbericht zum Datenschutz und zur Informationsfreiheit darstellen.
Meine Bitte an die Bürgerinnen und Bürger: Machen Sie
weiter von ihrem Recht auf Informationszugang gegenüber staatlichen Stellen Gebrauch.
Prof. Ulrich Kelber
Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit
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