Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/9142

 Ausländische Regierungseinrichtungen: Hierbei handelt es sich um eine zweistellige Anzahl von Staats- oder
Regierungschefs bzw. Ministern von EU/NATO-Staaten oder deren Umfeld (Amtssitz, Stab, Büro) und militärischen Einrichtungen von EU/NATO-Staaten, die in der „Gruppenliste“ aufgeführt sind.
 EU-Institutionen/Organisationen: Hierbei handelt es sich um eine geringe Anzahl von Teilnehmern von
Einrichtungen der Europäischen Union oder Vertreter solcher Einrichtungen sowie von nationalen und internationalen Einrichtungen, die aufgrund ihres Herkunfts- oder Standortslands bzw. der gesteuerten
TKM EU/NATO-Bezug aufweisen.
 Diplomatische Vertretungen: Hierbei handelt es sich um diplomatische Vertretungen mit EU/NATO-Bezug.
Diese Kategorie macht mehr als zwei Drittel der Teilnehmer auf der „Gruppenliste“ aus. Hinzu kommen bei
der Kategorie diplomatische Vertretungen weitere Fälle in anderen Konstellationen.
 Nicht-Regierungsorganisationen/Wirtschaft: Hierbei handelt es sich um eine mittlere zweistellige Zahl von
Organisationen und diversen Einrichtungen (z. B. aus den Bereichen Luft- und Raumfahrt, Rüstung, Transport, Medien und Beratung), die aufgrund ihres Herkunfts- oder Standortslands bzw. der gesteuerten TKM
EU/NATO-Bezug aufweisen.
 Einzelpersonen: Hierbei handelt es sich um eine sehr heterogene Kategorie, in die verschiedenste Teilnehmer
fallen, die aufgrund ihres Herkunfts- oder Standortlands bzw. eines verwendeten TKM EU/NATO-Bezug aufweisen.
 G 10-Fragen16: Hierbei handelt es sich um Fälle, die mit Blick auf das grundgesetzlich garantierte Post-, Fernmelde- und Briefgeheimnis Fragen aufwerfen.
6.

Stichproben aus der „Gruppenliste“

Um die auf der „Gruppenliste“ befindlichen Teilnehmer und TKM einer vertiefenden Untersuchung zu unterziehen, hat die Task Force für alle der oben genannten Kategorien Stichproben ausgewertet. Dabei wurden vor allem
Stichproben ausgewählt, die – soweit aus der „Gruppenliste“ ersichtlich – wahrscheinlich als kritisch oder besonders sensibel bewertet werden müssen. Sie stehen pars pro toto als Beispiele für eine Vielzahl solcher als kritisch
oder besonders sensibel zu bewertenden Steuerungen. Fälle hingegen, an deren Steuerung mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Zweifel bestehen dürften, weil sie als auftragskonform betrachtet werden können (vor allem diplomatische Vertretungen von Kern- und Monitoringländern), wurden bei der Stichprobenauswahl bewusst außen
vor gelassen.
Bei den aufgeführten Beispielfällen handelt es sich um abstrahiert dargestellte, reale Fälle aus der Steuerung des
BND. Sie verdeutlichen beispielhaft die Steuerungspraxis bei Zielen mit EU/NATO-Bezug.
6.1 Ausländische Regierungseinrichtungen
Insgesamt findet sich auf der „Gruppenliste“ eine niedrige zweistellige Zahl von Teilnehmern, die erkennbar dieser Kategorie zugeordnet werden. Im Folgenden wird ein Fall eines Amtssitzes eines Staats- oder Regierungschefs
dargestellt. Es spricht manches dafür, dass sich auf der Gruppenliste bei den Ministerien weitere TKM finden, die
führenden Politikern zugeordnet sind, allerdings aus der „Gruppenliste“ als solche nicht erkennbar sind.
Fall: Regierung
Insgesamt war die Steuerung der TKM zur Stichprobe eines Staats- oder Regierungschefs bzw. dessen engen
Mitarbeitern gemessen an den Maßgaben des APB unverhältnismäßig.
Hintergrund für die Aufnahme in die Steuerung war ein Telefonat zu einem Entführungsfall. Die mit der Steuerung verbundene Erwartung, nd-relevante Informationen zum Kernthema „Internationaler Terrorismus“ im Zusammenhang mit Entführungsfällen zu erlangen, ist nachvollziehbar. Die Steuerung der genannten Teilnehmer
kann also grundsätzlich als geeignet zur Auftragserfüllung angesehen werden. Ein nd-relevantes Meldungsaufkommen erbrachte die Steuerung der in der Stichprobe untersuchten TKM zu dieser Stichprobe eines Amtssitzes
eines Staats- oder Regierungschefs indes nicht. Es ist in diesem Zusammenhang nicht nachvollziehbar, warum
die Steuerung nicht bereits wesentlich früher eingestellt worden ist.

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Die Kategorie „G 10-Fragen“ wurde von der Task Force des PKGr eingeführt, um Fälle, die mit Blick auf die Geltung von Artikel 10 GG
Fragen aufwerfen, abzubilden.

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