Sachgebiet:

BVerwGE: ja
Fachpresse: ja

Recht der Verfassungsschutzbehörden und Nachrichtendienste, einschließlich der gegen diese Behörden gerichteten
oder ihre Akten betreffenden Informations-, Auskunfts- und
Einsichtsansprüche

Rechtsquelle/n:
GG
G 10
BDSG
BNDG
VwGO

Art. 10
§5
§ 3 Abs. 6
§§ 2, 6, 19
§ 42 Abs. 2

Titelzeile:
Vorbeugende Unterlassungsklage betreffend die Speicherung und Nutzung von Telekommunikations-Metadaten durch den Bundesnachrichtendienst

Stichworte:
Anonymisierung; Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung; Bundesnachrichtendienst;
Datei VERAS; Eingriffskette nach Datenerhebung; Fernmeldegeheimnis; Informationsaustausch zwischen Nachrichtendiensten; Metadaten; Metadatenanalyse; öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch; strategische Fernmeldeüberwachung; Suchbegriffe; Telefonie-Metadaten.

Leitsätze:
1. Die Kette von Eingriffen in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG, die auf der Erhebung von individualisierbaren Daten durch den Bundesnachrichtendienst aufbaut,
wird durch eine Anonymisierung der Daten vor ihrer Speicherung und weiteren Nutzung nicht unterbrochen.
2. Für Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis der durch Art. 10 Abs. 1 GG geschützten
Personen im Zusammenhang mit dem Betrieb der Datei VERAS steht dem Bundesnachrichtendienst eine gesetzliche Ermächtigung nicht zur Verfügung.

Urteil des 6. Senats vom 13. Dezember 2017 - BVerwG 6 A 6.16

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