Unterrichtung
durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Tätigkeitsbericht 2009 und 2010 des Bundesbeauftragten
für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
– 23. Tätigkeitsbericht –

Inhaltsverzeichnis
Seite
Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

15

Zusammenstellung der Empfehlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

17

1

Modernisierung des Datenschutzrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

21

1.1

Modernisierung des Datenschutzrechts – (k)eine endlose Geschichte?

21

1.2

Eckpunkte der Datenschutzkonferenz – die Richtung ist vorgegeben

21

1.3

Datenschutz durch Technik und Organisation . . . . . . . . . . . . . . . .

22

1.4

Die öffentliche Diskussion hat begonnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

23

1.5

Wie geht es weiter mit IT und Datenschutz? . . . . . . . . . . . . . . . . .

24

1.6

Gibt es einen digitalen Radiergummi? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

24

2

Datenschutzrechtlicher Rahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

25

2.1

Lektion aus Luxemburg: Datenschutzaufsicht in Deutschland
nicht unabhängig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

25

2.2

Das lange Ringen um besseren Datenschutz . . . . . . . . . . . . . . . . .

27

2.3

Die Ergebnisse können sich – trotz allem – sehen lassen . . . . . . . .

28

2.4

Strengere Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung . . . . .

31

2.5

Stiftung Datenschutz nimmt Gestalt an . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

33

2.6

Datenbrief – ein Vorschlag mit Tücken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

34

2.7

Neuer Arbeitskreis Grundsatzfragen des Datenschutzes . . . . . . . .

35

Zugeleitet mit Schreiben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 12. April 2011
gemäß § 26 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes.
BfDI 23. Tätigkeitsbericht 2009-2010

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