Unterrichtung
durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Tätigkeitsbericht 2009 und 2010 des Bundesbeauftragten
für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
– 23. Tätigkeitsbericht –
Inhaltsverzeichnis
Seite
Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
15
Zusammenstellung der Empfehlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
17
1
Modernisierung des Datenschutzrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
21
1.1
Modernisierung des Datenschutzrechts – (k)eine endlose Geschichte?
21
1.2
Eckpunkte der Datenschutzkonferenz – die Richtung ist vorgegeben
21
1.3
Datenschutz durch Technik und Organisation . . . . . . . . . . . . . . . .
22
1.4
Die öffentliche Diskussion hat begonnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
23
1.5
Wie geht es weiter mit IT und Datenschutz? . . . . . . . . . . . . . . . . .
24
1.6
Gibt es einen digitalen Radiergummi? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
24
2
Datenschutzrechtlicher Rahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
25
2.1
Lektion aus Luxemburg: Datenschutzaufsicht in Deutschland
nicht unabhängig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
25
2.2
Das lange Ringen um besseren Datenschutz . . . . . . . . . . . . . . . . .
27
2.3
Die Ergebnisse können sich – trotz allem – sehen lassen . . . . . . . .
28
2.4
Strengere Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung . . . . .
31
2.5
Stiftung Datenschutz nimmt Gestalt an . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
33
2.6
Datenbrief – ein Vorschlag mit Tücken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
34
2.7
Neuer Arbeitskreis Grundsatzfragen des Datenschutzes . . . . . . . .
35
Zugeleitet mit Schreiben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 12. April 2011
gemäß § 26 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes.
BfDI 23. Tätigkeitsbericht 2009-2010
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