Drucksache 17/5200
– 196 –
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
n o c h Anlage 6
Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder
„Ein modernes Datenschutzrecht für das 21. Jahrhundert“
Die Bundesregierung wird darüber hinaus aufgefordert,
•
im Rahmen internationaler Vereinbarungen die Anforderungen des Datenschutzes zur Geltung zu bringen.
•
sich auf internationaler Ebene dafür einzusetzen, dass es zu verbindlichen
Absprachen im Rahmen der Vereinten Nationen für ein möglichst hohes
Datenschutzniveau und dessen Durchsetzung im Internet kommt.
•
•
die internationalen Standardisierungsvorhaben damit zu verknüpfen.
verstärkt Forschungsmittel zur Verbesserung des Datenschutzes in globalen Netzen vorzusehen, insbesondere zur Unterstützung und Stärkung der
Rechte Einzelner im Cyberspace, z.B. zur Umsetzung von Verfallsdaten
und zur Entwicklung eines „digitalen Radiergummis“ für Betroffene.
Auch im Internet muss die/der Einzelne ihr/sein Recht auf informationelle
Selbstbestimmung durchsetzen können.
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BfDI 23. Tätigkeitsbericht 2009-2010