Die DEK spricht sich daher an den Stellen für Regulierung aus, wo Gefahren für die Rechtsgüter einzelner
Personen oder der Allgemeinheit drohen. Dies betrifft
beispielsweise klarere Vorgaben und mehr Transparenz
bei Profilbildungen, das Verbot von Algorithmen mit
unvertretbarem Schädigungspotenzial oder spezifische
Regelungen zum Datenhandel.
Auskunftspflichten bezüglich der Profilbildung als
solcher“. Die Informationspflichten sollen nicht nur bei
automatisierten Entscheidungen greifen, sondern allgemein beim Einsatz von Algorithmen zur Profilbildung.
Hiermit verbunden fordert die DEK auch ein Recht auf
einen „digitalen Neuanfang“ durch Löschung der gebildeten Profile, z. B. beim Erreichen der Volljährigkeit.
Transparenz
Piktogramme für Produkte und Dienstleistungen
Das Thema Transparenz zieht sich wie ein roter Faden
durch das Abschlussgutachten. Aus Datenschutzsicht
spielt Transparenz im Rahmen der zunehmenden
Digitalisierung eine entscheidende Rolle. Nur wenn
ausreichend informiert wird, können das informationelle
Selbstbestimmungsrecht und die daraus abgeleiteten
Datenschutzrechte wahrgenommen werden. Nur wer
weiß, welche Daten über die eigene Person gesammelt,
wozu diese genutzt und an wen sie weitergegeben
werden, ist in der Lage, eine informierte Einwilligung
abzugeben. Nur wer weiß, welche Verantwortlichen die
persönlichen Daten nutzen, kann die Rechte auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung geltend machen.
Die DEK setzt sich für verbindliche Vorgaben zum datenschutzfreundlichen Design von Produkten und Dienstleistungen ein; insbesondere wenn sich die Produkte/
Dienstleistungen an Verbraucher richten. In diesem Zusammenhang fordert die DEK einheitliche Bildsymbole
(Piktogramme) einzuführen, die den Verbrauchern eine
informierte Kaufentscheidung ermöglichen sollen. Verbraucherinnen und Verbraucher könnten beispielsweise
auf einen Blick erkennen, ob ein Gerät personenbezogene Daten durch Sensoren, wie Kamera oder Mikrofone,
erfasst und ob diese via Internet an den Hersteller oder
sogar Dritte übermittelt werden.
Die Datennutzungen sind heute so komplex und umfassend geworden, dass die Einzelnen häufig nicht mehr in
der Lage sind, einen Überblick über die Nutzung ihrer
Daten zu gewinnen. Datenschutzhinweise werden oft gar
nicht mehr gelesen, es wird zu allem ein Einverständnis
erteilt. Andere – gerade die ältere Generation – verzichten aus Angst vor Datenmissbrauch auf digitale Teilhabe.
Dies kann nicht die Lösung sein. Vielmehr sollte durch
gezielte Transparenzpflichten den Bürgerinnen und
Bürgern ihre digitale Selbstbestimmung über ihre Daten
zurückgegeben werden.
Die DEK formulierte daher den ethischen Grundsatz
der interessenadäquaten Transparenz: „Derjenige, der
Daten als Verantwortlicher verarbeitet, muss bereit und
in der Lage sein, dafür Rechenschaft abzulegen. Dies
erfordert ein angemessenes Maß an Transparenz und
Dokumentation des Handelns und gegebenenfalls auch
entsprechende Haftungsregelungen.“ Die Anwendung
dieses Grundsatzes führt zu verschiedenen Handlungsempfehlungen zur Stärkung der Transparenz. Diese
betreffen u. a. die Themen Profilbildung, Scoring,
Piktogramme für Produkte und Dienstleistungen sowie
die Kennzeichnung von Bots.
Profilbildung und Scoring
Im Bereich von Profilbildung und insbesondere Scoring
fordere ich seit Jahren eine wirksamere Regulierung und
mehr Transparenz (vgl. 25. TB Nr. 5.3). Dieser Forderung
hat sich auch die DEK angeschlossen. Die DEK spricht
von „spezifischen Kennzeichnungs-, Informations- und
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Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für 2019
Kennzeichnung von Bots
Die DEK fordert eine Kennzeichnungspflicht für Social
Bots. Die Authentizität zwischenmenschlicher Kommunikation ist nach Ansicht der DEK Grundbedingung für
einen vertrauensvollen Umgang miteinander. Daher
sollten Social Bots, sobald eine Verwechselungsgefahr
zwischen Mensch und Maschine besteht, gekennzeichnet werden. Besonders akut ist die Kennzeichnungspflicht im Bereich sozialer Netzwerke und anderer
intermediärer Medien. Hier besteht eine Gefahr für
den demokratischen Diskurs, indem durch Social Bots
versucht wird, Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung zu nehmen. Dabei wird nicht verkannt, dass auch
durch Menschen (Stichwort: Online-Trolle) manipulativ
in die öffentliche Meinungsbildung eingegriffen werden
kann und der Umfang der Einflussnahme durch Bots
umstritten ist.
Kontrolle Algorithmischer Systeme
Ein weiteres wichtiges Anliegen der DEK ist eine risikobasierte Kontrolle algorithmischer Systeme. Der Fokus
bezüglich der ethischen Implikationen von Algorithmen
liegt in der öffentlichen Debatte stark auf dem Einsatz
von KI und dem maschinellen Lernen. Doch die ethischen Fragestellungen für den Einsatz von Algorithmen
stellen sich ebenso bei normalen „klassischen“ Algorithmen wie beim Einsatz von KI (weitere Informationen zu
KI unter Nr. 4.4). Daher macht die DEK in ihren Handlungsempfehlungen generell keine Unterscheidungen
zwischen der Art des Algorithmus, sondern spricht von
algorithmischen Systemen.