Empfehlung

Stand der Umsetzung

Ich empfehle dem Gesetzgeber im Bereich der
Sicherheitsbehörden und der Nachrichtendienste
die notwendigen Voraussetzungen einer effizi­
enten Datenschutzaufsicht entsprechend der
vom Bundesverfassungsgericht geforderten
Kompensationsfunktion zu schaffen und die
begonnene Personalverstärkung des BfDI drin­
gend weiter auszubauen. Effiziente Sicherheitsgewährleistung und wirksame Datenschutz­
kontrolle sind zwei Seiten derselben Medaille.
Der Haushaltsgesetzgeber ist hier weiterhin
gefordert (Nr. 1.3 im 26. TB).

Erfreulicherweise ist der Haushaltsgesetzgeber meiner Emp­
fehlung gefolgt. Dem BfDI wurden in den Haushalten 2019
und 2020 44 zusätzliche Stellen für den Sicherheitsbereich
zugebilligt. Es bleibt zu wünschen, dass die Notwendigkeit,
einen Stellen­ und Kompetenzzuwachs im Bereich der Sicher­
heitsbehörden auch zwingend mit einer Personalverstärkung
bei der Datenschutzaufsicht einhergehen zu lassen, auch in
den künftigen Haushalten berücksichtigt wird.

Ich empfehle dem Gesetzgeber, die Rechts­
grundlagen für die Eingriffsbefugnisse der
Sicherheitsbehörden und der Nachrichten­
dienste entsprechend des Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichtes zum BKAG
verfassungskonform auszugestalten, d. h. auch
geltende Regelungen entsprechend zu ändern
(Nr. 1.3 im 26. TB).

In weiten Teilen ist eine Umsetzung noch immer nicht erfolgt.
Inwieweit derzeit laufende Gesetzgebungsverfahren die Emp­
fehlung weitergehend umsetzen werden, kann noch nicht
abgeschätzt werden.

Ich empfehle dem Gesetzgeber, gesetzliche
Regelungen für das Einführen von Mortalitäts­
registern für Forschungszwecke zu schaffen
(Nr. 9.2.3 im 26. TB).

Bedauerlicherweise ist der Gesetzgeber hier nicht tätig
geworden.

Ich empfehle dem Gesetzgeber, im Bereich der
IT-Systeme klare Vorgaben zu schaffen, damit
sowohl ein Höchstmaß an Sicherheit und
Widerstandsfähigkeit von IT­Systemen als auch
das Maximum zum Schutz personenbezogener
Daten erreicht werden kann (Nr. 10.2.11.1 im
26. TB).

Der im Frühling 2019 öffentlich gewordene Entwurf eines
IT­Sicherheitsgesetzes 2.0 wurde im weiteren Jahresverlauf
nicht weiter verfolgt. Ich erhoffe mir, dass meine Bedenken
gegen die erheblichen Verschärfungen des Straf­ und Straf­
prozessrechts bei weiteren Gesetzesinitiativen berücksichtigt
werden. Gleichzeitig ist es wichtig, den Schutz von Gesell­
schaft und Wirtschaft in der digitalen Welt weiter voranzutrei­
ben – dies muss aber datenschutzkonform geschehen.

Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für 2019

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