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Ausschuss hat unter dem 11. Juni 2001 seinen umfangreichen Bericht abgegeben. Das EP hat dazu in seiner
Sitzung am 5. September 2001 eine Entschließung gefasst (ABl. C 72 E/221 vom 21. März 2002). Danach
steht die Frage der Existenz von ECHELON nicht mehr
in Zweifel. Ob tatsächlich Wirtschaftsspionage mit dem
System betrieben wird, konnte durch den Ausschuss
nicht nachgewiesen werden. Die Gerüchte hierzu sind
allerdings nicht verstummt, die Bedenken nach wie vor
nicht ausgeräumt. Denn eine wirklich objektive Bestandsaufnahme des Systems, wie ich sie in meinem
18. TB gefordert hatte, konnte nicht durchgeführt werden. Dies wäre möglicherweise anders gewesen, wenn
nicht die USA die Unterstützung durch Abweisung der
untersuchenden Parlamentarier in Washington boykottiert hätten.
Ich begrüße vor allem, dass das EP die Datenschutzprobleme in Verbindung mit ECHELON deutlich angesprochen hat. Besonders bedenklich ist, dass ECHELON
keinerlei rechtsstaatlichen Vorbehalten, wie sie z. B. in
Deutschland das Artikel 10-Gesetz enthält, unterliegt.
Eine Kontrolle findet ebenfalls nicht statt. Vor dem
Hintergrund, dass jedes Abhören von Kommunikation
einen tief greifenden Eingriff in die Privatsphäre des
Einzelnen darstellt, stimme ich den Erwägungen in der
o. a. Entschließung zu. Vor allem ein gemeinsames
Schutzniveau gegenüber nachrichtendienstlicher Tätigkeit in allen EU-Mitgliedsstaaten und die Schaffung der
Voraussetzungen durch das EP für ein gemeinsames
Kontrollorgan zur Überwachung und Kontrolle in diesem hoch sensiblen Bereich sollten unterstützt werden.
Zu begrüßen ist auch die Forderung an die Europäische
Kommission, den Rat und die Mitgliedsstaaten, eine
„wirksame und effektive Politik betreffend die Sicherheit in der Informationsgesellschaft zu entwickeln und
umzusetzen“; diese Politik soll auch die stärkere Sensibilisierung aller Nutzer moderner Kommunikationssysteme für die Notwendigkeit und die Möglichkeit des
Schutzes vertraulicher Informationen beinhalten, z. B.
durch Schaffung benutzerfreundlicher Krypto-Software.
Eine erste Maßnahme ist der Appell an die europäischen
Institutionen sowie an die öffentlichen Verwaltungen
der Mitgliedsstaaten, Verschlüsselung von E-Mails systematisch einzusetzen, um so langfristig die Verschlüsselung zum Normalfall werden zu lassen.
Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat in
seiner Sitzung am 5. Juni 2002 die Entschließung zur
Kenntnis genommen. Ich werde mit Interesse die weitere Entwicklung verfolgen.
21. Der Entwurf einer Entschließung des Rates über die
operativen Anforderungen der Strafverfolgung in Bezug
auf öffentliche Telekommunikationsnetze und -dienste,
der in den vergangenen Jahren als ENFOPOL 55 auch
zu datenschutzrechtlichen Bedenken Anlass gegeben
hatte (s. 18. TB Nr. 16.3 und Anlg. 11), ist im Berichtszeitraum beim Rat nicht weiter verfolgt worden. Im
Vorgriff auf eine zu erwartende Entscheidung hat allerdings die Bundesregierung ihre Haltung zu diesem Entwurf präzisiert. Dazu zählt, was von mir unterstützt
wird, dass im Text nicht einseitig auf die Interessen der
Bedarfsträger abgestellt wird, sondern auch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung angemes-
sen berücksichtigt werden soll. Es bleibt abzuwarten,
ob das Projekt im Rat nochmals aufgegriffen wird und
wie dann die revidierte deutsche Position, die datenschutzrechtliche Verbesserungen enthält, durchgesetzt
werden kann.
22. In meinem 18. TB (Nr. 18.2) habe ich über den Entwurf
des Gesetzes zur Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts (BDiszNOG) (BGBl. I 2001 S. 1510) berichtet.
Meine Anregung, die Löschungsvorschriften in § 90e
Abs. 1 Nr. 2 BBG an die Neuregelung im BDiszNOG
anzupassen, hat das BMI leider nicht aufgenommen.
Ich werde diese Angelegenheit bei der Beratung des
Entwurfs des nächsten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften erneut aufgreifen.
23. Das Pilotprojekt für das Umzugskostenverfahren bei
der Bundeswehr, über das ich in meinem 18. TB berichtet habe, wurde zum 31. Oktober 2000 beendet. Die
mir vom BMVg im Berichtszeitraum angekündigte Folgeregelung ist noch nicht erlassen worden. Bis zu dieser
Regelung soll wie vor der Aufnahme des Pilotprojektes
verfahren werden. Vom Umziehenden werden nur die
nach dem Bundesumzugskostengesetz erforderlichen
Daten erhoben.
24. In meinem 18. TB (Nr. 27) habe ich über meine datenschutzrechtlichen Bedenken zum Entwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) für eine Personalaktenverordnung für
Zivildienstleistende (ZDPersAV) berichtet. Das
BMFSFJ hat diesen Bedenken nunmehr Rechnung getragen. Inzwischen wurde die ZDPersAV verabschiedet
(BGBl. 2002 I S. 4025). Damit besteht ein weitgehend
einheitliches Personalaktenrecht für Zivildienstleistende, Beamte, Soldaten und ungediente Wehrpflichtige.
25. Im Zusammenhang mit der Problematik der Vernichtung von personenbezogenen Daten in Personen- und
Sachakten des BfV (s. o. Nr. 17.2) habe ich auch die
Frage der Sonderakten (s. 16. TB Nr. 14.5) erneut aufgegriffen. Bis auf zwei Fälle, die als „zeitgeschichtlich
bedeutsam“ eingestuft wurden, sind nach Auskunft des
BMI inzwischen die übrigen Personenakten als nicht
mehr erforderlich für die Tätigkeit des BfV vernichtet
worden.
26. Ich habe die Deutsche Post AG bereits in meinem
18. TB (Nr. 29.6) auf die Bedeutung einer eigenen Datenschutzseite für ihren Internetauftritt hingewiesen.
Für den Nutzer wäre es eine willkommene Hilfe, wenn
er bereits beim ersten „Betreten“ des Internetangebotes
der Deutschen Post AG auf umfassende Informationen
zum Datenschutz hingewiesen würde. Eine gelungene
Präsentation dieses Themas findet sich z. B. beim Internetmarktplatz eVITA, einem Geschäftsfeld der Deutschen Post AG.
Trotz mehrerer Erinnerungen sah sich die Deutsche
Post AG bisher nicht in der Lage, meine Empfehlung
umzusetzen. Bei Eingabe des Suchbegriffs „Datenschutz“ in der Homepage der Deutschen Post AG öffnet
sich zwar eine Liste mit Links zu verschiedenen Webseiten, die das Wort beinhalten, allerdings finden sich
nur unter dem Stichwort „In Haus Service“ tatsächlich
einige wenige, allgemein gehaltene Informationen zu
diesem Thema. Diese Informationen sind jedoch nicht
BfD 19. Tätigkeitsbericht 2001–2002