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schen Abrechnung kann die Maut auch mit herkömmlichen
Zahlungsmitteln an ca. 3 500 Zahlstellen entrichtet werden
(vgl. Abbildung 5).
Im Autobahnmautgesetz sind die mautpflichtigen Fahrzeuge, die Autobahnstrecken, die Mautschuldner sowie die
Berechnungsgrundlagen der Mautsätze festgelegt. Für die
Mautentrichtung dürfen zweckgebunden neben dem Kennzeichen des Fahrzeugs nur technische Angaben wie Strecke,
Ort, Zeit, Kfz-Merkmale und Mauthöhe verarbeitet werden.
Der Betreiber des Mauterhebungssystems hat die gespeicherten Daten unverzüglich nach Abschluss des Verfahrens
zu löschen. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften obliegt in erster Linie dem Bundesamt für Güterverkehr, daneben auch den Zollbehörden. Zu diesem Zweck dürfen der
Name des Mautschuldners, Bild, Kennzeichen und technische Merkmale des LKW sowie Ort und Zeit der Bundesautobahnbenutzung gespeichert werden. Für die meisten Daten
gilt, dass sie nach der Mautentrichtung zu löschen bzw. für
statistische Zwecke zu anonymisieren sind. Bilder und Daten
von Fahrzeugen, die nicht der Mautpflicht unterliegen, sind
unmittelbar nach dem Kontrollvorgang zu löschen.
Mit diesem Maßnahmenbündel zum Datenschutz sind generelle Verkehrsüberwachungen oder gar die Erstellung von

Bewegungsprofilen von Fahrzeugen ausgeschlossen. Die
Regelungen zur Datenverarbeitung werden dem datenschutzrechtlichen Grundsatz der Datensparsamkeit (§ 3a
BDSG) gerecht. Jedwede Erweiterung der Mautpflicht oder
der Kontrollmaßnahmen unterliegt dem Gesetzesvorbehalt
und damit auch der Einflussnahme des Datenschutzes. Ich
werde Änderungen auf diesem Gebiet kritisch begleiten und
Befürchtungen in Richtung auf einen „big brother“ im Straßenverkehr weiter entgegentreten.
29.2

Ärztliche Schweigepflicht kontra
Qualitätssicherung bei medizinischpsychologischen Gutachten

Bei Zweifeln an der Fahreignung kann die Fahrerlaubnisbehörde vom Betroffenen die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens verlangen. Die Begutachtungsstellen müssen sich bei der Bundesanstalt für Straßenwesen
(BASt) akkreditieren lassen und für die bei ihnen tätigen
Ärzte und Psychologen einen besonderen Qualifikationsnachweis erbringen. Für die Erstellung der Gutachten gelten
die in Anlage 15 zu § 11 Abs. 5 Fahrerlaubnisverordnung
(FeV) genannten Grundsätze. Die BASt überprüft aus Gründen der Qualitätssicherung die Stellen vor Ort und fordert

A b b i l d u n g 5 (zu Nr. 29.1)
Mauterfassung in Deutschland

BfD 19. Tätigkeitsbericht 2001–2002

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