Sachgebiet:
BVerwGE: nein
Fachpresse: ja
Rundfunkrecht einschl. Recht der Rundfunkanstalten, Filmrecht
einschl. Filmförderungsrecht, Presserecht und Recht der neuen
Medien
Sachgebietsergänzung:
Presserecht
Rechtsquelle/n:
VwGO § 123 Abs. 1
GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2
EMRK Art. 10
BNDG § 1 Abs. 2 Satz 1, § 3
Stichworte:
Einstweilige Anordnung; Anordnungsanspruch; presserechtlicher
Auskunftsanspruch; verfassungsunmittelbarer Anspruch; entgegenstehende
berechtigte schutzwürdige Interessen öffentlicher Stellen; abwägungsfester
Ausschlussgrund; Bundesnachrichtendienst; behördlicher Funktionsbereich;
operative Vorgänge; Beschaffung und Bewertung von Informationen;
Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten; Europäische
Menschenrechtskonvention.
Leitsatz:
Ein verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch der Presse aus Art. 5 Abs. 1
Satz 2 GG ist für Auskünfte über operative Vorgänge im Bereich des
Bundesnachrichtendienstes einschließlich seiner Zusammenarbeit mit
ausländischen Nachrichtendiensten ausgeschlossen.
Beschluss des 6. Senats vom 20. Juli 2015 - BVerwG 6 VR 1.15
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