7.2.2

Datenschutz beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs

Beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) wurde eine unabhängige Kommission eingerichtet, die den Missbrauch in Institutionen und im familiären Kontext in Deutschland
untersuchen soll. Der UBSKM bindet mich in die Verarbeitung der sehr sensiblen Daten vorbildlich ein.
Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs soll Strukturen aufdecken, die
sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in der Vergangenheit ermöglicht und ihre Aufarbeitung verhindert haben. Im Wesentlichen soll sie dabei bundesweit Betroffene anhören. Dabei fallen naturgemäß sehr viele
und sehr sensible Daten an. Mittlerweile bindet mich der UBSKM bei datenschutzrechtlichen Fragen in das
Projekt ein. Das ist besonders wichtig, da sich das Projekt noch in der Aufbauphase befindet und datenschutzrechtliche Probleme bei der Berücksichtigung meiner Anregungen erst gar nicht entstehen.
Bei einem Besuch des UBSKM, der der Datenschutzorganisation der Dienstelle galt, konnte ich zudem erfreulicherweise feststellen, dass bei den dortigen Beschäftigten eine große Sensibilität für das Thema und vor allem
für die besondere Art der dort anfallenden Daten vorhanden ist.
A. Zudem von besonderem Interesse
Nr. 1.1; 1.2 f.; 1.6; 21.1; 21.5; 22.3

BfDI 26. Tätigkeitsbericht 2015-2016

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