1
1.1
Schwerpunktthemen - national
Endspurt zur Europäischen Datenschutzreform und JI-Richtlinie
Nach fast vier Jahre andauernden Verhandlungen haben sich im Dezember 2015 der Rat der Europäischen
Union, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission auf einen Text für die Datenschutz-Grundverordnung und die Richtlinie für den Datenschutz im Polizei- und Justizbereich geeinigt.
Bereits in meinen letzten beiden Tätigkeitsberichten hatte ich ausführlich über die Reformvorschläge der Europäischen Kommission und über den Fortgang der Verhandlungen berichtet (vgl. 24. TB Nr. 2.1, 25. TB Nr. 1).
Im Jahre 2015 konnten die Verhandlungen nun endlich erfolgreich zu Ende geführt werden. Nachdem sich das
Europäische Parlament bereits im März 2014 auf seine Vorschläge verständigt hatte, einigten sich die Justiz- und Innenminister der EU im Juni 2015 auf einen gemeinsamen Standpunkt zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).1 Im Oktober 2015 folgte die Einigung auch für den Vorschlag einer
„Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der
Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des
Rates“ (JI-Richtlinie).2
Im Anschluss daran fanden im so genannten informellen Trilog intensive Gespräche zwischen den Vertretern
des Rates, des Europäischen Parlaments sowie der Europäischen Kommission mit dem Ziel statt, noch im Jahre
2015 eine Einigung über beide Rechtsakte herbeizuführen. Gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen
in der EU und in Deutschland habe ich mich mit konstruktiven Vorschlägen in die Diskussion eingebracht. Sowohl die Artikel-29-Gruppe3 als auch die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und
der Länder4 hatten in jeweils eigenen - inhaltlich jedoch sehr ähnlichen - Positionspapieren besonders wichtige
und kritische Punkte thematisiert, die im Trilog zu beiden Rechtsakten berücksichtigt werden sollten. Gemeinsam mit einigen Landesbeauftragten für den Datenschutz bekam ich dabei die Gelegenheit, die Positionen der
deutschen Datenschutzbehörden im Europäischen Parlament, bei der Ratspräsidentschaft und bei der Europäischen Kommission zu erläutern.
Im Dezember 2015 haben sich die Trilogparteien auf einen endgültigen Text beider Rechtsakte geeinigt. Nach
den notwendigen redaktionellen und Übersetzungsarbeiten haben Rat und Parlament schließlich beide Rechtsakte im April 2016 angenommen. Diese wurden am 4. Mai 2016 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die DSGVO trat daraufhin am 25. Mai 2016, die JI-Richtlinie am 5. Mai 2016 in Kraft. Die Grundverordnung ist ab dem 25. Mai 2018 verbindlich in allen Mitgliedstaaten anzuwenden, die JI-Richtlinie muss
bis zum 6. Mai 2018 in nationales Recht umgesetzt sein.
Aus meiner Sicht geht von der Einigung über die Europäische Datenschutzreform ein positives Signal aus. Die
globale und allgegenwärtige Verarbeitung personenbezogener Daten, die rasante Entwicklung immer neuer
Geschäftsmodelle und Big-Data-Anwendungen, aber auch der Überwachung durch staatliche Institutionen verlangen eine globale Antwort. Hierfür ist das neue europäische Recht ein ganz wichtiger Schritt.
1
2
3
4
Vgl. Ratsdokument 9565/15, http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9565-2015-INIT/de/pdf
Vgl. Ratsdokument 12555/2015, http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-12555-2015-INIT/de/pdf
Papier vom 17.6.2015 „Zentrale Themen mit Blick auf den Trilog“, http://ec.europa.eu/justice/data-protection/article29/documentation/other-document/files/2015/20150617_appendix_core_issues_plenary_de.pdf; sowie zur JI Richtlinie WP 233
Datenschutzrechtliche Kernpunkte für die Trilog-Verhandlungen zur Datenschutz-Grundverordnung,
https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliessungssammlung/DSBundLaender/20150826_Verbesserung%20DSGrundvero
rdnung.pdf?__blob=publicationFile&v=3; Datenschutzrechtliche Kernpunkte für die Trilog-Verhandlungen der Datenschutzrichtlinie im Bereich von Justiz und Inneres,
https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/EU/ModernisierungDSRecht/DSK_Kernpunkte_Trilog_de.pdf?__blob=publicationFile&v=1
BfDI 26. Tätigkeitsbericht 2015-2016
– 31 –