übertragen worden.
Mindestlohngesetz (MiLoG)
Datenschutzrechtliche Kontrolle
von Behörden der Zollverwaltung
als die gemäß § 14 MiLoG zuständigen Aufsichtsbehörden für die
Prüfung der Zahlung der Mindestlöhne durch die Arbeitgeber. Aufgrund § 24 BDSG kontrolliere ich
bei der Zollverwaltung die Einhaltung des BDSG und anderer Vorschriften über den Datenschutz
auch mit Blick auf diese neue Aufgabe.
Transplantationsgesetz
Datenschutzrechtliche Kontrolle
des Transplantationsregisters mit
dem Inkrafttreten des Gesetzes am
1. November 2016 nach Art. 3 des
Transplantationsregistergesetzes;
Mitwirkung bei der vertraglichen
Regelung zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen,
der Bundesärztekammer und der
Deutsche Krankenhausgesellschaft
oder die Bundesverbände der
Krankenhausträger zu den Anforderungen an die Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung der Daten durch die Transplantationsregisterstelle nach § 15b Abs. 4
Transplantationsgesetz;
Mitwirkung bei der vertraglichen
Regelung zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen,
der Bundesärztekammer und der
Deutsche Krankenhausgesellschaft
oder die Bundesverbände der
Krankenhausträger zum Verfahren
der Datenpseudonymisierung und
zum Verfahren der Zusammenführung der Daten sowie zur Finanzierung der Vertrauensstelle aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 15c Abs. 3
Transplantationsgesetz;
Mitwirkung bei der vertraglichen
Regelung zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen,
der Bundesärztekammer und der
Deutsche Krankenhausgesellschaft
oder die Bundesverbände der
Krankenhausträger über die Verfahrensordnung für das Verfahren
für die Übermittlung der Daten,
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9.2.2
BfDI 26. Tätigkeitsbericht 2015-2016