Begleitung von Rechtssetzungsvorhaben
Gemäß der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien hat das federführende Bundesministerium - bevor der Entwurf einer Gesetzesvorlage der Bundesregierung zum Beschluss vorgelegt wird - die von
dem Gesetzentwurf betroffenen Stellen im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit frühzeitig bei den Vorarbeiten und der Ausarbeitung einzubeziehen. Im Berichtszeitraum habe ich 294 Gesetzgebungsverfahren,
91 Verordnungsverfahren und 70 Richtlinien Stellungnahmen geprüft und begleitet.
Zudem wurden mir im Bereich der Sicherheitsbehörden 109 Errichtungsanordnungen und 43 Dateianordnungen
zur Prüfung vorgelegt (vgl. Kasten c). Das Bundeskriminalamt hat für jede bei ihm zur Erfüllung seiner Aufgaben geführte automatisierte Datei mit personenbezogenen Daten eine Errichtungsanordnung (EAO) zu erlassen.
Hier wird unter anderem festgelegt, was die Rechtsgrundlage und der Zweck der Datei ist, von welchen Personen welche Daten in der Datei gespeichert werden sollen, an wen die Daten übermittelt werden dürfen oder
wann zu prüfen ist, ob die Daten zu löschen sind. Die BfDI ist vor Erlass der EAO anzuhören. In diesem Verfahren prüft die BfDI die Rechtsmäßigkeit der Datenverarbeitung soweit sie sich aus der EAO ergibt.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst und der Militärische Nachrichtendienst
haben für jede automatisierte Datei, in denen sie personenbezogene Daten verarbeiten, Dateianordnungen (DAO) zu erstellen und in diesen Details zur Datenverarbeitung festzulegen. Auch hier ist die BfDI vor
Erlass der DAO anzuhören und prüft im Rahmen der Anhörung die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung soweit sie sich aus der DAO ergibt.
Kasten c
Gesetzgebungsverfahren
Verordnungsverfahren
Richtlinien Stellungnahmen
300
Errichtungsanordnungen
Dateianordnungen
294
120
250
109
100
200
80
150
91
100
70
43
60
40
20
50
0
Sicherheitsbehörden
0
Gesetzesvorhaben Bund
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BfDI 26. Tätigkeitsbericht 2015-2016