Anlage 2
Übersicht über Beanstandungen nach § 25 BDSG
Auswärtiges Amt
Beanstandung gegenüber dem Auswärtigen Amt wegen fehlender Verfahrensverzeichnisse gem. §§ 4d und 4e
BDSG (vgl. Nr. 4.2).
Bundeskanzleramt
Bei einer Kontrolle des BND wurden mehrere schwerwiegende Rechtsverstöße festgestellt (vgl. Nr. 10.3.6).
Bundesministerium des Innern
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Bei einer Kontrolle des BfV wurden gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
i. V. m. § 24 Absatz 4 Satz 1 BDSG die unzureichende Unterstützung sowie gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1
BDSG i. V. m. § 24 Absatz 4 Satz 1 BDSG i. V. m. § 3 Absatz 3 Antiterrordateigesetz Verstöße gegen die
gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnungspflicht beanstandet (vgl. Nr. 10.3.5).
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Gegenüber dem Bundesministerium wegen nicht rechtzeitiger Antwort auf eine Bitte um Übersendung von
Unterlagen durch die Bundespolizei (gemäß § 25 Abs. 1 BDSG als Verstoß gegen § 24 Abs. 4 Satz 1 und 2
BDSG i. V. m. § 37 BPolG).
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Praxis eines Jobcenters bei der Erhebung und Speicherung von Kontendaten im Rahmen der Leistungsbewilligung nach dem SGB II. Bei Weiterbewilligungsanträgen wurden die vollständigen Kontoauszüge sämtlicher
Konten aller Bedarfsgemeinschaftsmitglieder für den vergangenen Bewilligungszeitraum von sechs Monate
angefordert. Schon in meinem 24. Tätigkeitsbericht habe ich die Anforderung von Kontoauszügen bei der Beantragung von Leistungen nach dem SGB II regelmäßig für einen zurückliegenden Zeitraum von drei Monaten bei
Erst- und Folgeanträgen sowie einmaligen Leistungen für zulässig erklärt (vgl. Urteile des BSG vom
19.09.2008, Az. B 14 AS 45/07 R und 19.02.2009, B 4 AS 10/09 R), (vgl. Nr. 3.3.2).
Die BA hat Vermittlungsvorschläge in Arbeitgeber-Accounts in der JOBBÖRSE nicht gelöscht, obwohl ein
Zugriff der Arbeitgeber auf die Kontaktdaten und beruflichen Werdegänge der Bewerber nicht mehr erforderlich war. Darüber hatte ich berichtet (vgl. 25. TB Nr. 9.2.1) und in Aussicht gestellt, die BA würde umgehend
für Abhilfe sorgen. Leider hat die BA die notwendigen technischen Änderungen erst im April 2016 umgesetzt,
obwohl mir dies für April 2015 zugesagt worden war. Diese nicht gerechtfertigte Verzögerung habe ich nach
§ 81 Absatz 2 SGB X i. V. m. § 25 Absatz 1 BDSG als Verstoß gegen die Vorschriften §§ 67b Absatz 1, 67c
Absatz 1 SGB X beanstandet. Inzwischen wurde der festgestellte Datenschutzverstoß durch die BA beseitigt
(vgl. Nr. 22.6).
Bundesministerium der Finanzen
Beim ZKA wurde festgestellt, dass die für Speicherungen notwendigen Negativprognosen nicht dokumentiert
wurden (vgl. Nr. 10.3.2) (gemäß § 25 Abs. 1 BDSG als Verstoß gegen §§ 8 Abs. 2, 11 Abs. 2 Satz 3 BKAG).
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BfDI 26. Tätigkeitsbericht 2015-2016