4.2.4 Zugang zu Ermittlungserkenntnissen zum Tod von Uwe Barschel beim BKA
Nach meiner Vermittlung hat das Bundeskriminalamt einen Bericht doch zugänglich gemacht.
Ein Antragsteller begehrte beim Bundeskriminalamt (BKA) Zugang zu einem Bericht über
eine Besprechung mit schweizerischen Kollegen nach dem Tod des ehemaligen schleswigholsteinischen Ministerpräsidenten Uwe Barschel. Das BKA gab den Bericht zunächst unter
Verweis auf spezialgesetzliche Zugangsregelungen der Strafprozessordnung nicht heraus, da
man die Informationen im Zusammenhang mit den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen
zugeliefert habe. Für die Entscheidung über Auskunftserteilung und Akteneinsicht im und
nach dem Ermittlungsverfahren sei nach § 478 Abs. 1 StPO allein die Staatsanwaltschaft zuständig.
Diese Auffassung teilte ich nicht, da m.E. das BKA hier nicht in seiner Rolle als Ermittlungsbehörde, sondern in seiner Zentralstellenfunktion unterstützend für das ermittelnde LKA tätig
war.
Im Rahmen einer Besprechung mit dem BKA habe ich die Sach- und Rechtslage nochmals
erörtert. Das BKA sah durch eine mögliche Veröffentlichung ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft die künftige Zusammenarbeit gefährdet. Ich habe mich – nach Absprache mit
dem BKA – daraufhin selbst an die zuständige Staatsanwaltschaft gewandt. Diese teilte mir
mit, dass gegen die Veröffentlichung keine grundsätzlichen Bedenken mehr erhoben würden.
Aufgrund dieser Mitteilung gab das BKA schließlich den erbetenen Bericht in leicht geschwärzter Fassung heraus.
4.2.5 Die Geschäftsstelle der IMK, der Bundesminister des Innern und das IFG
Eine Teilnahme des Bundesinnenministers an der Innenministerkonferenz begründet keine
umfassende Verpflichtung zur Gewährung des Informationszuganges nach dem IFG. 11
Ein Petent hatte erfolglos bei der IMK-Geschäftsstelle Zugang zu Unterlagen der Ständigen
Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder“ (IMK) beantragt und wendete sich
anschließend mit der Bitte um Vermittlung an mich. Er hatte zum Themenfeld „Zugang und
Zugriff auf Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der ehemaligen Deutschen
Demokratischen Republik (DDR)“ Informationszugang zu Protokollen und Beschlüssen einer
IMK-Sitzung aus dem Jahr 1990 begehrt, der abgelehnt wurde.
Siehe dazu ausführlich das von Prof. Dr. Mario Martini (Speyer) im Auftrag der Innenministerkonferenz vom
10.3.2015 erstellte Gutachten (Die Innenministerkonferenz als Gegenstand des Informationsrechts/https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/2015-0624_26/anlage23.pdf?__blob=publicationFile&v=2), das diesem Beitrag zugrunde gelegt wurde.
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6. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit
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