Abbildung 4

Wie in Abbildung 5 ersichtlich, konnte durch meine Vermittlung in vielen Fällen eine Gewährung des Informationszugangs erreicht werden. Bei zehn Eingaben habe ich die Argumentation der Behörden nicht nachvollziehen können. Da aber in diesen Fällen entweder das Interesse der Antragsteller am Informationszugang schwand oder diese den Rechtsweg beschritten, musste ich keine Beanstandungen vornehmen.
Abbildung 5

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6. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit

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