Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
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Drucksache 18/11228
Auskünfte über Begleitumstände der Telekommunikation und die Nutzung von Telediensten können wichtige
Aufschlüsse über das Umfeld von Personen geben, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte für terroristische oder
anderweitig sicherheitsrelevante Bestrebungen vorliegen. Verkehrs- und Nutzungsdaten ermöglichen es beispielsweise, weitere Beteiligte terroristischer Netzwerke zu erkennen und damit zusätzliche Ermittlungen zielgerichtet
vorzubereiten. Die Auskunft über Verbindungsdaten von Mobilfunkgeräten ermöglicht es, über die Lokalisierung
der Funkzelle den Aufenthaltsort ohne Observation nachzuvollziehen und weitere Ermittlungsmaßnahmen vorzubereiten. Auch die Bestimmung des Standortes eines genutzten Gerätes bei der Telekommunikation im Festnetz
und die auf der Grundlage der Verbindungsdaten erstellten Kommunikationsprofile können Erkenntnisse über die
Kommunikationsbeziehungen der Personen oder Organisationen geben, die der Beobachtung unterliegen. Häufig
werden Auskunftsverlangen nach § 8a Absatz 2 Nummer 4 und 5 BVerfSchG daher im Vorfeld oder parallel zu
Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung nach dem G 10 durchgeführt.
Im Jahr 2015 wurden vom BfV insgesamt 38 Auskunftsverlangen bei Telekommunikations- und Teledienstleistern bezüglich Verkehrs- und Nutzungsdaten durchgeführt (2014: 37). Die Auskunftsverlangen betrafen insgesamt
73 Personen (43 Hauptbetroffene, 30 Nebenbetroffene). Der MAD hat keine Maßnahmen (2014: 2) durchgeführt.
Der BND machte von dieser Möglichkeit erneut keinen Gebrauch. Der überwiegende Teil der Auskunftsverlangen
diente der Aufklärung von Bestrebungen im islamistischen Bereich.
Tabelle 6
Auskunftsverlangen bei Telekommunikations- und Teledienstleistern von 2002 bis 2015
BfV
BND
MAD
Summe
2002
21
2
3
26
2003
9
3
2
14
2004
22
1
1
24
2005
20
0
1
21
2006
14
0
0
14
2007
34
2
2
38
2008
48
2
2
52
2009
54
0
1
55
2010
42
0
1
43
2011
34
0
0
34
2012
34
0
0
34
2013
54
0
0
54
2014
37
0
2
39
2015
38
0
0
38