VS – Nur für den Dienstgebrauch – ohne Anhang offen –
- 29 zu IMSI-Nummern Dritter bereits keine Anfrage bei den Netzbetreibern, so dass hier
bereits keine Rückschlüsse auf die entsprechenden Mobilfunknummern und die dazugehörigen Anschlussinhaberdaten gewonnen werden. Dies ist auch organisatorisch dadurch gewährleistet, dass einerseits diese Daten nicht in hausinterne Datenbanken des BfV eingespeist werden und die Anfragen bei den Netzbetreibern bzw.
der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post nicht unmittelbar durch
den IMSI-Catchertrupp erfolgt, sondern durch eine gesonderte Organisationseinheit.
aa)
Auswertung
Informationsgewinnung
Bislang sind 21 Anordnungen nach § 9 Abs. 4 BVerfSchG ergangen (20 Grundanordnungen, eine Verlängerung), davon wurden bisher 19 durchgeführt (davon eine
als Verlängerung). Eine Maßnahme wurde auf Grund höherer Priorität von zwei anderen, im selben Anordnungszeitraum laufenden Maßnahmen sowie der späteren
Abgabe des Falles an die Strafverfolgungsbehörden nicht durchgeführt. Eine weitere
Maßnahme wurde zum Ende des Berichtszeitraums genehmigt, aber noch nicht
durchgeführt.
Quartal
Anordnungen
III/02
I/03
II/03
III/03
IV/03
I/04
II/04
III/04
IV/04
3
3
1
1
4
2
4
2
1
Bei drei Maßnahmen konnte anhand der festgestellten IMSI-Nummern der Gebrauch
eines bis dahin nicht bekannten Mobiltelefons festgestellt werden. In zwei Fällen
wurden anschließend Maßnahmen nach G 10 angeordnet. In dem dritten Fall wurde
zu dem ermittelten Mobilfunkanschluss eine G 10-Maßnahme beantragt. Über den
Antrag ist noch nicht entschieden worden.
In den übrigen Fällen wurde festgestellt, dass die Zielpersonen entweder bereits bekannte oder keine Mobiltelefone in Gebrauch hatten. Dieses Ergebnis ist jedoch nicht
als „erfolglos“ zu betrachten, da im Vorfeld nur der Verdacht der Nutzung eines unbekannten Mobiltelefons bestand. Insofern konnte dieser Verdacht durch die Maßnahme – zumindest im Rahmen des Genehmigungs- bzw. Einsatzzeitraums des
IMSI-Catchers – ausgeräumt werden. Auch dieser Umstand ist für die operative Bearbeitung einer Zielperson eine wichtige Erkenntnis.