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cc)
Am

06.

Gespräch mit der Datenschutzbeauftragten des BND
August

2015

fand

ein

Gespräch

mit

der

behördlichen

Datenschutzbeauftragten des BND statt. Der Meinungsaustausch betraf
juristische Fragen im Bereich Steuerung von NSA-Selektoren. Er umfasste
u.a.

den

Begriff

der

„Übermittlung“

in

Zusammenhang

mit

der

Selektorenthematik, die Folgen einer Unterscheidung zwischen Inhalts- und
Metadaten sowie den Umfang der Einordnung von Metadaten als
personenbezogene Daten.

b)

Gesprächspartner außerhalb des BND
aa)

Gespräche mit dem BKAmt

Im Laufe der gesamten Arbeit an diesem Bericht fanden wöchentliche Jours
Fixes mit Mitarbeitern des Bundeskanzleramts statt. Diese dienten dem Ziel,
Details des Untersuchungsauftrags zu konkretisieren sowie organisatorische
und inhaltliche Fragestellungen zu klären.

Diese regelmäßigen Treffen wurden ergänzt durch Gespräche mit einzelnen
Fachbereichen

insbesondere

mit

Diskussionen

zu

rechtlichen

Fragestellungen sowie durch den mündlichen Erstbericht, welcher dem
Bundeskanzleramt vertragsgemäß am 13. August 2015 erstattet wurde.

bb) Gespräche im parlamentarischen Raum
Der mit dem Bundeskanzleramt abgeschlossene Werkvertrag sieht vor, dass
Gespräche mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages und von diesen
benannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionen stattfinden, um

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