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cc)
Am
06.
Gespräch mit der Datenschutzbeauftragten des BND
August
2015
fand
ein
Gespräch
mit
der
behördlichen
Datenschutzbeauftragten des BND statt. Der Meinungsaustausch betraf
juristische Fragen im Bereich Steuerung von NSA-Selektoren. Er umfasste
u.a.
den
Begriff
der
„Übermittlung“
in
Zusammenhang
mit
der
Selektorenthematik, die Folgen einer Unterscheidung zwischen Inhalts- und
Metadaten sowie den Umfang der Einordnung von Metadaten als
personenbezogene Daten.
b)
Gesprächspartner außerhalb des BND
aa)
Gespräche mit dem BKAmt
Im Laufe der gesamten Arbeit an diesem Bericht fanden wöchentliche Jours
Fixes mit Mitarbeitern des Bundeskanzleramts statt. Diese dienten dem Ziel,
Details des Untersuchungsauftrags zu konkretisieren sowie organisatorische
und inhaltliche Fragestellungen zu klären.
Diese regelmäßigen Treffen wurden ergänzt durch Gespräche mit einzelnen
Fachbereichen
insbesondere
mit
Diskussionen
zu
rechtlichen
Fragestellungen sowie durch den mündlichen Erstbericht, welcher dem
Bundeskanzleramt vertragsgemäß am 13. August 2015 erstattet wurde.
bb) Gespräche im parlamentarischen Raum
Der mit dem Bundeskanzleramt abgeschlossene Werkvertrag sieht vor, dass
Gespräche mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages und von diesen
benannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionen stattfinden, um