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Institutionen der NATO
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Vorbemerkung zur Analyse des sog. Nachfund 1
Der sog. Nachfund 1 enthält – um Doppelungen bereinigt – 401 (mit
Dopplungen 444) als gestrichen gekennzeichnete Selektoren (ausschließlich
Rufnummern)
Dem BND liegt keine Liste mit einer Definition der Deutungen zu den
gesperrten Selektoren im Nachfund 1 vor, so dass diese der Interpretation
bedürfen. Folglich ist die Zuordnung dieser Selektoren in verstärktem Maße
eine Mutmaßung (man könnte den Begriff „educated guess“ verwenden“).
Teilweise lassen sich die Deutungen einfach zuordnen (z.B. eindeutiger
Firmenname in der Deutung), in der Regel enthalten sie jedoch
Abkürzungen, die nicht selbsterklärend sind. Entsprechende nicht eindeutig
erkannte Institutionen und staatliche Stellen sind zwar in die Zuordnung
eingeflossen. In den mir übergebenen Excel-Listen der Selektoren wurden
diese von der Abt. TA jedoch immer als „möglicherweise“ gekennzeichnet.
Die Benennung der Institutionen und Ämter entspricht nur dann dem
tatsächlichen Namen, wenn dieser anhand der vorliegenden Informationen
recherchierbar war. Im Übrigen handelt es sich um Vermutungen.
Selektoren, die mangels Aussagekraft der Deutung trotz Recherche nicht
zugeordnet werden konnten, sind mit der Zuordnung „Keine Zuordnung“
versehen. Alle unter dieser Kategorie benannten Bereiche sind spekulative
Interpretationen der Deutungen ohne Anspruch auf Richtigkeit.