Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
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Anlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Anlage 1
Übersicht über die Beanstandungen nach § 25 BDSG i. V. m.
§ 12 Absatz 3 IFG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Anlage 2
Entschließung der 16. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 11. Juni 2008
„Transparenz in der Finanzverwaltung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Anlage 3
Entschließung der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 30. Juni 2008
„Die Europäische Union braucht nicht weniger, sondern
mehr Transparenz“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Anlage 4
Entschließung der 17. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 3./4. Dezember 2008
„Die neue Konvention des Europarats zur Informationsfreiheit
so bald wie möglich unterzeichnen und ratifizieren!“ . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Anlage 5
Entschließung der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 26. Januar 2009
„Keine weitere Einschränkung der Transparenz bei
Finanzaufsichtsbehörden“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Anlage 6
Entschließung der 18. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 24. Juni 2009
„Informationszugang für Bürgerinnen und Bürger verbessern!“ . . . . . . . . . .
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Anlage 7
Entschließung der 18. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 24. Juni 2009
„Mehr Transparenz durch gesetzlichen Schutz von Whistleblowern“. . . . . .
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Anlage 8
Entschließung der 19. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 16. Dezember 2009
„Regelungen zum Informationszugang der Bürgerinnen und
Bürger vereinheitlichen!“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Anlage 9
Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes
(Informationsfreiheitsgesetz – IFG) vom 5. September 2005 . . . . . . . . . . . .
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Anlage 10
Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem
Informationsfreiheitsgesetz
(Informationsgebührenverordnung – IFGGebV) vom 2. Januar 2006 . . . . . .
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2. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit
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