Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

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lehnten Informationsersuchen angerufen und zum anderen liegen Informationsinteressen bei einigen Geschäftsbereichen stärker vor als bei anderen. Tagesaktuelle
Geschehnisse und medienrelevante Themen spielen hier
eine nicht unerhebliche Rolle. Zu berücksichtigen ist
auch die Anzahl der Behörden, die innerhalb der einzelnen Geschäftsbereiche stark variieren kann.
Wie sich aus der Übersicht ergibt, wurde ich beispielsweise bei Anträgen aus den Bereichen des Arbeits- und
Verkehrsministeriums überdurchschnittlich häufig angerufen, während zu anderen Bereichen in 2006 keine Eingabe erfolgte.
In vielen Fällen konnte ich eine für den Petenten günstige
Lösung erreichen. Die Behörden haben zum Teil ihren
sehr pauschal ablehnenden Standpunkt revidiert und den
Zugang zu Informationen gewährt.
Für das Jahr 2007 zeichnet sich ein etwas anderes Bild ab.
Mit insgesamt 122 Eingaben war die Anzahl geringer als
2006. Jedoch richteten sich 74 Prozent aller Fälle, in denen ich angerufen wurde, gegen einen ablehnenden Bescheid einer öffentlichen Stelle des Bundes (2006:
61 Prozent). Die allgemeinen Anfragen haben dagegen
deutlich abgenommen. Es sind nun eher Informations-

ersuchen bei Institutionen, auf die das IFG des Bundes
keine Anwendung findet (Landes- oder Kommunalbehörden; Unternehmen). Der leichte Rückgang der Eingaben
nach § 12 Abs. 1 IFG muss allerdings nicht zwingend ein
nachlassendes Interesse der Bürgerinnen und Bürger
signalisieren. Es kann vielmehr auch ein Indiz dafür sein,
dass die öffentlichen Stellen des Bundes in ihrem Auskunftsverhalten bürgerfreundlicher geworden sind.
Über das Jahr betrachtet gingen 2007 durchschnittlich
10,2 Eingaben pro Monat bei mir ein. Bei der Aufschlüsselung der Petenteneingänge auf die einzelnen Geschäftsbereiche zeigt sich ebenfalls ein anderes Bild als 2006.
Dies unterstreicht meine These, dass sich aus den eingegangenen Beschwerden keine Rückschlüsse auf das Verhalten der Behörden bei der Anwendung des IFG ziehen
lassen. Die obige Grafik zeigt, dass sich die Zahl der Eingänge – bis auf den Geschäftsbereich des BMF und des
BMVBS – deutlich gleichmäßiger verteilt als im Jahr zuvor.
Von der Möglichkeit einer förmlichen Beanstandung habe
ich zurückhaltend Gebrauch gemacht. In insgesamt fünf
Fällen habe ich das Verhalten der Behörden beanstanden
müssen. Eine detaillierte Übersicht hierzu befindet sich in
der Anlage 1.

A b b i l d u n g 1 (zu Nr. 3.1.3.1)
Anzahl der Eingänge von schriftlichen Petitionen
40
35
30
25
20
15
10
5

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em
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2007

1. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit

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