Anlagen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. März 2014

Anlagen zum Stenografischen Bericht (C)

(A)
Anlage 1

Anlage 2

Liste der entschuldigten Abgeordneten
entschuldigt bis
einschließlich

Abgeordnete(r)

(B)

1885

Alpers, Agnes

DIE LINKE

20.03.2014

Andreae, Kerstin

BÜNDNIS 90/ 20.03.2014
DIE GRÜNEN

Bätzing-Lichtenthäler,
Sabine

SPD

20.03.2014

Dağdelen, Sevim

DIE LINKE

20.03.2014

Dr. Fechner, Johannes

SPD

20.03.2014

Freitag, Dagmar

SPD

20.03.2014

Gabriel, Sigmar

SPD

20.03.2014

Dr. Gauweiler, Peter

CDU/CSU

20.03.2014

Gohlke, Nicole

DIE LINKE

20.03.2014

Hampel, Ulrich

SPD

20.03.2014

Krichbaum, Gunther

CDU/CSU

20.03.2014

Lanzinger, Barbara

CDU/CSU

20.03.2014

Maisch, Nicole

BÜNDNIS 90/ 20.03.2014
DIE GRÜNEN

Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU

20.03.2014

Noll, Michaela

CDU/CSU

20.03.2014

Özoğuz, Aydan

SPD

20.03.2014

Poß, Joachim

SPD

20.03.2014

Post (Minden), Achim

SPD

20.03.2014

Rupprecht, Albert

CDU/CSU

20.03.2014

Rüthrich, Susann

SPD

20.03.2014

Schlecht, Michael

DIE LINKE

20.03.2014

Schummer, Uwe

CDU/CSU

20.03.2014

Stritzl, Thomas

CDU/CSU

20.03.2014

Dr. Terpe, Harald

BÜNDNIS 90/ 20.03.2014
DIE GRÜNEN

Werner, Katrin

DIE LINKE

20.03.2014

Widmann-Mauz,
Annette

CDU/CSU

20.03.2014

Erklärungen nach § 31 GO
zu den Abstimmungen über die Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Wahlprüfung,
Immunität und Geschäftsordnung zu:
Antrag auf Genehmigung zur Fortführung
eines Strafverfahrens in der 18. Wahlperiode
(Zusatzpunkt 7)
Antrag auf Genehmigung zur Fortführung
eines Strafverfahrens in der 18. Wahlperiode
(Zusatzpunkt 8)
Sonja Steffen (SPD): Die Genehmigungspraxis des
Bundestages in Immunitätsfragen zielt darauf ab, die
Abgeordneten im Falle eines Strafverfahrens oder anderer Zwangsmaßnahmen nicht anders als die übrigen
Bürgerinnen und Bürger zu behandeln. Die Immunität ist
gerade kein Sonderrecht für Abgeordnete, sondern soll
die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Parlaments
sicherstellen.

Gerade weil es sich um eine Angelegenheit handelte,
die einen sehr politischen Hintergrund hat, wurde das
Verfahren der Staatsanwaltschaft Dresden durch den
Immunitätsausschuss sehr sorgfältig geprüft. Sechs
Beratungen haben im Ausschuss stattgefunden. Mehrere
konkrete Nachfragen wurden gestellt und von der Staats- (D)
anwaltschaft beantwortet.
Wegen der Teilnahme an der Blockade, um die es in
dem Verfahren geht, wurde wegen Verstoßes gegen § 21
VersammlG gegen zwölf Abgeordnete des Bundestages
und des Sächsischen Landtages aus mehreren Parteien
ermittelt. Insgesamt wurden mehr als 200 Ermittlungsverfahren geführt.
Die parteipolitische Wertung der Vorkommnisse
durch die Linkspartei stellt aus meiner Sicht eine politische Instrumentalisierung des Immunitätsausschusses
dar. Sonderrechte für Abgeordnete darf es nicht geben.
Diese haben ebenso wie alle anderen Bürgerinnen und
Bürger die Konsequenzen ihres Handelns zu tragen.
Der Kampf gegen Rechts ist zu wichtig, um ihn mit
populistischen Methoden voranzutreiben.
Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Nach den Ausführungen von Frau Kipping sehe ich mich
gezwungen, eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten
abzugeben. Ich finde es inakzeptabel, dass von Ihnen die
Unterstellung formuliert wird, wer hier der Aufhebung
zustimme, wolle sich nicht klar gegen Rechtsextreme
positionieren. Ich verbitte mir diese Unterstellung. Einige hier im Hause – so auch ich – haben sich nicht nur
jahre- sondern jahrzehntelang engagiert gegen Rechtsextremismus und nationalsozialistisches Gedankengut. Wir können das gern gemeinsam tun. Aber Nachhilfe brauche ich nicht.

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