Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. März 2014

1867

Dr. Herlind Gundelach

(A)

Das entscheidende Argument des Gerichts lautet:
Dem Rahmenbetriebsplan kommt im gestuften Zulassungsverfahren im Tagebau die Funktion einer faktischen Zulassungsentscheidung mit Außenwirkung zu.
Dementsprechend ist den Betroffenen seit 2006 auch die
Klagemöglichkeit eröffnet. Damit ist der von Ihnen geforderte effektive Rechtsschutz gewährleistet; denn es
wird gewährleistet, dass der Grundstückseigentümer
frühzeitig in die Planung und Umsetzung einbezogen
wird.
(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]:
Das ist eine Verhöhnung der Umsiedler!)
Ich stimme Ihnen aber zu, dass es durchaus überlegenswert ist, dieses Richterrecht, das gilt und angewandt
wird, bei geeigneter Gelegenheit auch vom Gesetzgeber
bestätigen zu lassen.
(Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau das fordern wir ja!)
– Ja, das heißt aber nicht, dass es nicht schon angewandt
wird. Es steht nur nicht im Gesetz. Richterrecht wird genauso angewandt wie geschriebenes Recht.
(Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN]: Aber Sie sagen, es würde bisher
nicht angewandt!)
– Doch. Ich habe die ganze Zeit ausgeführt, dass es angewandt wird.

(B)

(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum schreiben Sie es dann nicht in
das Gesetz? Warum nicht?)
– Weil es bereits angewandt wird. Ich habe gesagt, dass
ich nichts dagegen habe, wenn es irgendwann ins Gesetz
geschrieben wird. Es muss aber nicht sein, weil das
Recht bereits gilt. Insofern ist es gegenwärtig ausreichend; das heißt, der Rechtsschutz ist gewährleistet.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber eigentlich doch
nicht! Was ist das für eine Auffassung? Was ist
denn mit Rechtsklarheit und Rechtswahrheit?)
– Dann müssen Sie einmal vor Gericht gehen. Richterrecht wird genauso angewandt wie geltendes Recht, das
vom Gesetzgeber niedergelegt wird. Beides ist bei der
Rechtsprechung zu beachten.
(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann brauchen wir ja gar nichts mehr
zu machen! Wir überlassen alles den Richtern!)
Lassen Sie mich abschließend kurz zusammenfassen:
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil
vom 17. Dezember 2013 ausdrücklich die Verfassungsmäßigkeit des Bergrechts bestätigt. Es besteht folglich
auch keine Notwendigkeit für die von Ihnen geforderte
umfassende Novellierung. In seiner Entscheidung hat
das Verfassungsgericht aber auch betont, dass die Entscheidung, wie die Energieversorgung in unserem Land

erfolgt – das haben auch Sie gerade gesagt –, eine politi- (C)
sche Entscheidung ist.
Mit dem Abbau von Braunkohle wird ein
– ich zitiere das Bundesverfassungsgericht –
gesetzlich hinreichend bestimmtes und ausreichend
tragfähiges Gemeinwohlziel umgesetzt. … Die
Landesregierung
– gemeint ist die von SPD und Grünen geführte Landesregierung in Nordrhein-Westfalen –
(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da war zur Zeit der Genehmigung des
Tagebaus aber noch eine SPD-Alleinregierung!)
führt für ihr Konzept, das die jederzeitige Verfügbarkeit eines traditionellen Rohstoffs für einen sicheren Energiemix in den Vordergrund stellt, gewichtige Gemeinwohlgründe an.
Dem ist aus meiner Sicht nichts hinzuzufügen.
Ihre Forderungen nach einer Änderung des Bergrechts sind meines Erachtens vor allem ideologisch geprägt. Sie wollen nach dem Ausstieg aus der Kernenergie nun schnellstmöglich auch einen Ausstieg aus der
Braunkohle – das ist aus Ihren Worten gerade deutlich
geworden –, unter Hinweis auf die hohe CO2-Belastung
aus der Verstromung von Braunkohle, die zweifellos gegeben ist.
(Anja Hajduk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]:
Die ist gegeben! Genau!)
Die Braunkohle ist aber neben den erneuerbaren
Energien die einzige Energieart, die uns in unserem
Land zur Verfügung steht, die wir nicht importieren
müssen wie Steinkohle und Gas, was man gerade in diesen Tagen vielleicht auch nicht ganz außer Acht lassen
sollte.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Insofern gibt uns die Braunkohle ein gewisses Maß an
Sicherheit, was unsere Versorgung angeht; denn wir sind
für absehbare Zeit auch auf die Nutzung fossiler Energien angewiesen.
Um Ihre Forderung zu unterstreichen, werden Sie
auch nicht müde, darauf hinzuweisen, dass der Anteil
der Braunkohle an unserem Energiemix in den letzten
Monaten deutlich gestiegen ist. Sie vergessen dabei aber,
zu sagen, dass der CO2-Ausstoß aus der Braunkohle
trotz des höheren Einsatzes der Braunkohle insgesamt
gesunken ist. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Vizepräsidentin Petra Pau:

Das Wort hat die Kollegin Eva Bulling-Schröter für
die Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)

(D)

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