Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. März 2014

1853

Alois Karl

(A) Löhne und Gehälter geschont und sie nicht von den klebrigen Fingern des Staates und anderer verringert werden.
Ich habe Vertrauen, dass die Gewerkschaften sowie die
Arbeitgeberverbände und die Verhandlungsführer des
Bundesinnenministeriums und des Finanzministeriums
ihre Arbeit gut machen. Wir haben kein Vertrauen in Ihren Antrag; wir lehnen ihn ab.
Ich freue mich, dass ich meine Rede bis zum Schluss
halten konnte. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Vizepräsident Johannes Singhammer:

Vielen Dank, Herr Kollege Karl. Ich wünsche Ihnen
nicht politisch, aber gesundheitlich gute Besserung.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU –
Alois Karl [CDU/CSU]: Danke!)
Nächster Redner ist der Kollege Wilfried Oellers,
CDU/CSU.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wilfried Oellers (CDU/CSU):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! The Show Must Go On – so würde
Freddie Mercury den Antrag der Linken kommentieren.
Wenn Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst anstehen, muss dies wohl gleichzeitig wieder eine Debatte im
Deutschen Bundestag nach sich ziehen.
(B)

(Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE
LINKE]: Wir haben Gewerkschafter dabei, Sie
ja nicht!)
Dabei sollte doch inzwischen bekannt sein, dass das Parlament für Tarifverhandlungen nicht zuständig ist. Die
erste Forderung im Antrag ist deswegen schon aus rein
formellen Gründen abzulehnen. Nach unserer Verfassung liegt die Zuständigkeit für Tarifangelegenheiten bei
den Tarifvertragsparteien. Tarifvertragspartei ist nicht
das Parlament, sondern der Bund, vertreten durch den
Bundesminister de Maizière, und die Kommunen, vertreten durch die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände. Es steht dem Parlament in diesem Zusammenhang nicht zu, Forderungen zu formulieren,
geschweige denn anzunehmen oder zu akzeptieren, so
wie es die Linken in ihrem Antrag tun.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Daher kann von dieser Stelle aus lediglich der Wunsch
an die Tarifvertragsparteien geäußert werden, ein für
beide Seiten angemessenes und akzeptables Ergebnis zu
erzielen.
Die zweite Forderung im Antrag ist derart unsubstantiiert, dass sich eine Debatte hierüber erübrigt. Es verwundert schon sehr, dass mit dieser Forderung zwar das
Ansinnen auf Sicherstellung der Kommunalfinanzen geäußert, aber nicht ein einziger Vorschlag unterbreitet
wird.
Da mir das Thema Kommunalfinanzen als ehemaligem Ratsmitglied besonders am Herzen liegt, sei Fol-

gendes erwähnt: Wir, die CDU/CSU-Fraktion, haben das (C)
Thema „Sicherstellung der Kommunalfinanzen“ schon
längst aufgenommen. Offensichtlich scheinen die Linken das noch nicht registriert zu haben. Daher verweise
ich auf die letzte Legislaturperiode und den Koalitionsvertrag.
In der letzten Legislaturperiode hat die CDU/CSUFraktion maßgeblich dazu beigetragen, dass die Kommunen mit der stufenweisen Rücknahme der Kosten für
die Grundsicherung im Alter eine erhebliche finanzielle
Entlastung erhalten. Hierdurch werden die Kommunen
nach dem Erreichen der 100-prozentigen Übernahme der
Kosten ab 2014 um jährlich 5 Milliarden Euro entlastet.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Mit der Eingliederungshilfe werden wir eine weitere
maßgebliche finanzielle Entlastung der Kommunen auf
den Weg bringen, die die Kommunen im Ergebnis um
weitere 5 Milliarden Euro jährlich entlasten wird. Dabei
möchte ich das Thema Eingliederungshilfe nicht nur als
finanzielle Entlastung der Kommunen verstanden wissen, sondern an dieser Stelle insbesondere die Neuregelung der Teilhabe von behinderten Menschen durch das
beabsichtigte Bundesteilhabegesetz als einen wesentlichen Bestandteil des Gesetzes erwähnen.
Darüber hinaus werden Länder und Kommunen hinsichtlich der Kosten für Kinderkrippen, Kitas, Schulen
und Hochschulen zusätzlich finanziell unterstützt. Die
Länder werden hierzu in der laufenden Legislaturperiode
um 6 Milliarden Euro entlastet. Es wird daher Aufgabe
der Länder sein, diese Entlastung an die Kommunen (D)
weiterzugeben und nicht etwa zur Konsolidierung der
Länderhaushalte zu verwenden.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Die genannten Maßnahmen sind prioritäre Maßnahmen, die nicht unter einem Finanzierungsvorbehalt stehen. Hieran sieht man deutlich, dass wir, die CDU/CSUFraktion und auch die Regierungskoalition, längst auf
dem Weg sind, die Kommunen finanziell weiter zu entlasten. Man sieht auch, welche große Bedeutung wir der
finanziellen Entlastung der Kommunen beimessen.
Hierzu bedarf es keiner Aufforderung durch die Linken.
Weiter weise ich darauf hin, dass der Bund für allgemeine Gesetzesinitiativen zur Sicherung der Kommunalfinanzen – so fordert es die Linke in ihrem Antrag –
ebenfalls nicht zuständig ist, da dies Aufgabe der Länder
ist. All dies zeigt deutlich, dass Sie mit Ihren Forderungen lediglich eine Showveranstaltung initiieren wollen,
frei nach dem Motto: The Show Must Go On.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Bezüglich der Forderungen im Antrag der Linken
fasse ich abschließend wie folgt zusammen: Beide Forderungen richten sich an das nicht zuständige Gremium.
Die erste Forderung missachtet zudem die Grundsätze
der Tarifautonomie und damit die Verfassung. Die
zweite Forderung ist schlichtweg unsubstantiiert. Beide
Forderungen sind damit abzulehnen, da sie eklatante

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