billigt (Alle Entschließungen sind in Englisch unter www.privacyconference2014.org und auf meiner Internetseite www.datenschutz-bund.de abrufbar).
Die 37. Internationale Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und die Privatsphäre wird vom 26. bis
29. Oktober 2015 in Amsterdam stattfinden.
4.4
Verbesserte Zusammenarbeit der europäischen Datenschutzbehörden
Bewährte Instrumente und neue Initiativen haben die Zusammenarbeit der Datenschutzbehörden in Europa gestärkt und vertieft.
Spring Conference Working Group on European Cooperation
Die Konferenz der europäischen Datenschutzbeauftragten hat im Frühjahr 2014 (vgl. auch Nr. 4.2) eine neue
Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die sich der Verbesserung der Zusammenarbeit der europäischen Aufsichtsbehörden über den Kreis der EU-Mitgliedstaaten hinaus widmen soll. Den gemeinsamen Vorsitz der Arbeitsgruppe haben die französische Datenschutzbehörde CNIL und der beratende Datenschutzausschuss des Europarates
übernommen. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe sollen im Rahmen der Frühjahrskonferenz 2015 vorgestellt
werden. Da ich die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Datenschutzbehörden als unerlässlich für eine
wirksame Aufsicht erachte, unterstütze ich die Einsetzung der Arbeitsgruppe und beteilige mich an deren Tätigkeit.
Case Handling Workshops
Wie in den Vorjahren fanden auch im Berichtszeitraum zwei unter dem Dach der Europäischen Datenschutz konferenz organisierte „Case Handling Workshops“ statt - im Oktober 2013 in Sarajevo, Bosnien-Herzegowina,
und im Oktober 2014 in Skopje, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien. Das Format dieser Veranstaltung hat sich für den Austausch von Erfahrungen und Kenntnissen zwischen den europäischen Datenschutzbe hörden gut bewährt. Auf diese Weise sollen Kohärenz und Homogenität ihres Handelns gefördert werden mit
dem Ziel, dass sie bei ähnlich gelagerten datenschutzrechtlichen Problemen zu vergleichbaren Ergebnissen gelangen. Vor allem die Mitarbeiter noch junger Datenschutzbehörden können von diesem Erfahrungsaustausch
profitieren und die konkreten Probleme und Fragestellungen der täglichen Praxis kennen lernen. Der Erfahrungsaustausch und die Unterstützung der anderen Datenschutzbehörden in Europa liegen mir sehr am Herzen,
weshalb ich das Modell der „Case Handling Workshops“ unterstütze.
Europäische Verwaltungshilfe
Das Instrument der technischen Verwaltungshilfe („Technical Assistance and Information Exchange“ - TAIEX)
der Europäischen Kommission hat sich als erfolgreich erwiesen, um Datenschutzbehörden in den Kandidaten ländern zum EU-Beitritt im Einzelfall auf deren Bedürfnisse hin „maßgeschneiderte“ Hilfe und Unterstützung
zukommen zu lassen. Im Berichtszeitraum habe ich - wie in den Vorjahren - verschiedene Datenschutzbehörden
vor allem in Südosteuropa unterstützt. So war ich an Expertenmissionen in Montenegro und in der Republik
Mazedonien beteiligt und habe Delegationen der Datenschutzbehörden aus der Republik Moldau und aus Albanien in meiner Dienststelle empfangen.
Zudem habe ich die Dienststelle der Ombudsfrau für Menschenrechte des ukrainischen Parlaments, die zu Beginn des Jahres 2013 die Funktion einer datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde in der Ukraine übernommen
hat, beraten. Ich danke dem Institut für rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) in Bonn für die gute Zusammenarbeit
im Rahmen dieses Kontaktes.
BfDI 25. Tätigkeitsbericht 2013-2014
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