Ein moderner Fernseher ist heute quasi ein PC mit großem Monitor, eine Spielekonsole ein vollwertiges
Mediencenter im Kinderzimmer und ein Smartphone im Verbund mit einem Fitnessarmband eine Datenzentrale
mit sehr persönlichen Informationen über deren Nutzer. Fraglich ist, ob man auch diesen neuen technischen Errungenschaften der Unterhaltungsindustrie noch ohne größere Bedenken nutzen kann?
Mit neuen Spielekonsolen wird der Datenschutz im Kinderzimmer zum Thema, denn die neuen Gerätegenerationen verfügen über Sensoren, Kameras und Techniken, um etwa Spieler und deren Bewegungen zu erkennen
oder mittels Gesten oder gesprochener Schlüsselwörter auf Eingaben zu reagieren. Dabei können Nutzer kaum
noch kontrollieren, was über sie gespeichert wird. Eine Konsole registriert ständig alle möglichen persönlichen
Informationen über ihre Nutzer: Reaktionsgeschwindigkeiten, Lernfähigkeit oder emotionale Zustände. Diese
können dann auf einem externen Server verarbeitet und möglicherweise sogar an Dritte weitergegeben werden.
Ob sie jemals gelöscht werden, kann der Betroffene kaum beeinflussen.
Zum Aktivieren der Systeme genügt ggf. bereits ein gesprochenes Schlüsselwort. Nutzer befürchten deshalb,
jegliches gesprochene Wort könnte evtl. gespeichert und ausgewertet, die Konsole also zur Wanze werden. Eine
missbräuchliche Nutzung der Mikrofonüberwachung durch den Hersteller halte ich für übertrieben, ein Bedrohungspotential durch Angreifer aus dem Internet mittels Ausnutzung von Sicherheitslücken aber für möglich.
Bei manchen Modellen erfolgt die Gesichtserkennung auf der Konsole selbst, es können Kameraauswertungen
wie etwa Gefühlszustände von Personen oder die Anzahl der im Raum befindlichen Personen erkannt werden.
Für Werbeindustrie und Marktforschung sind dies wertvolle Informationen. Letztlich muss man dem Hersteller
vertrauen, dass nicht verdeckt Daten erhoben und die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden.
Auch moderne TV-Geräte haben inzwischen Spionagepotential. Kamen Fernseher in den 1990er Jahren noch
ohne eigene Intelligenz und Vernetzung daher, so wurden mit der „Internetisierung“ des Wohnzimmers alle
möglichen Geräte wie Blu-Ray-Spieler, Festplatten-Receiver, Tablets, Spielekonsolen und Smart TVs über den
WLAN-Router in das eigene Netz geholt. Das Internet ist vom klassischen PC hin zu allen möglichen Endgeräten gewandert.
Mittels der neuen intelligenten Receiver mit Festplattenspeicher oder smarten Fernseher können nicht nur alle
möglichen Medienformate abgerufen, sondern z. B. auch vielfältige Zusatzinformationen über den Videotextnachfolger Hybrid broadcast broadband TV (HbbTV) angezeigt werden. Dabei werden die aufbereiteten Informationen der TV-Sender und deren Mediatheken über das Internet nachgeladen. Eigentlich eine prima Sache,
allerdings wird der Fernseher so zur „Datenschleuder“, und Nutzer können durch den Rückkanal zum Abrufen
über das Netz eventuell eindeutig identifiziert werden. Dies wird durch die mögliche Übermittlung einer eindeutigen Gerätekennung erleichtert. Solche Fernseher teilen evtl. Dritten mit, welchen Sender man gerade sieht.
Diese Daten können Dritte dann ggf. mit weiteren Daten verknüpfen, wie etwa Nutzerprofilen weiterer eigener
Internet-Dienste.
Ein weiterer Trend sind gegenwärtig Fitness-Armbänder, die Bewegungs- und Gesundheitsdaten wie z. B. den
Puls und Schlafdaten erfassen und überwachen. Die gesammelten Daten werden hierbei mittels Smartphone
oder PC abgerufen und oftmals in die Cloud der Hersteller hochgeladen. Die neuen Generationen von Mobiltelefonen verfügen heute ebenfalls über Sensoren, welche mittels spezieller Apps Daten über uns sammeln. Dank
eingebauter Ortsbestimmung werden die Informationen dann mit den Geodaten verknüpft und erlauben die Erstellung sehr persönlicher Bewegungs- und Gesundheitsprofile. Das Handy wird hierbei zum Dreh- und Angelpunkt und damit quasi zur Datenzentrale. Dieser Trend wird sich mittels neuer Geräte wie etwa Smartwatches
weiter fortsetzen. Auch Krankenkassen und Versicherungen haben hier eine Marktlücke entdeckt und testen bereits mit kostenlos an Versicherte abgegebenen Fitness-Armbänder die Erkennung von Krankheiten. Vor allem
bei Gesundheitsdaten ist hierbei besondere Vorsicht geboten. Man sollte keine Daten, die Gesundheitsprofile
und Rückschlüsse auf Krankheiten zulassen, an Dritte weitergeben. Denn wer weiß, ob einem in Zukunft aus
diesen Daten nicht einmal Nachteile erwachsen (vgl. hierzu auch Nr. 13.1)?

BfDI 25. Tätigkeitsbericht 2013-2014

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