noch Anlage 15
Das Verzeichnis sollte mindestens folgende Angaben enthalten 21:
•
Angaben zur Identifizierung der Anlagen (z.B. Geräte-, Hersteller- oder Inventarnummer)
•
Anzahl und Art der Anlagen (Herstellername, Produktname, Fabrikatsbezeichnung, Typenbezeichnung)
•
Einsatzort (Behörde, Organisationseinheit, Gebäude, Raum)
•
System- und Sicherheitssoftware sowie Peripheriegeräte
Eine Zusammenfassung mehrerer gleicher, sich innerhalb derselben Organisationseinheit befindlicher Anlagen
ist zulässig, soweit eine genaue und verwechslungsfreie Lokalisierung möglich ist.
21
Dammann, in: Simitis, BDSG, 7. Aufl. 2011, § 18 Rn. 19.
BfDI 25. Tätigkeitsbericht 2013-2014
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