noch Anlage 8
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Es ist sicherzustellen, dass
- die zur Öffentlichkeitsfahndung verwendeten personenbezogenen Daten von den Strafverfolgungsbehörden ausschließlich auf im eigenen Verantwortungsbereich stehenden Servern gespeichert und verarbeitet werden, nicht hingegen auf Servern der privaten Anbieter,
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die Weitergabe und der automatisierte Abruf der personenbezogenen Daten aus dem Internet durch
Web-Crawler und ähnliche Dienste so weit als technisch möglich verhindert werden,
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die Kommunikation zwischen den Strafverfolgungsbehörden und den Nutzern nur außerhalb der sozialen Netzwerke erfolgt.
BfDI 25. Tätigkeitsbericht 2013-2014
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