16 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
16.1 Auch im Informationszeitalter gilt: Datenschutz für Forschungsdaten
Im Herbst des Jahres 2014 nahm der Rat für Informationsinfrastrukturen seine Arbeit auf.
Der Rat für Informationsinfrastrukturen wurde auf Beschluss der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) von Bund und Ländern und auf Empfehlung des Wissenschaftsrats und weiterer Organisationen für
eine zunächst vierjährige Projektphase eingerichtet. Im Rat sind die wissenschaftlichen Nutzer, die Einrichtungen der Informationsinfrastrukturen selbst sowie Bund und Länder vertreten. Daneben gehören ihm Vertreterinnen und Vertreter des öffentlichen Lebens an. Der Rat soll beratend und koordinierend für die Selbstorganisati on der Wissenschaft sowie für Bund und Länder in der GWK wirken und die Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Informationsinfrastrukturen vorantreiben, „indem sich die Akteure des Wissenschaftssystems über
die Erarbeitung disziplinen- und institutionenübergreifender Strategien und Standards verständigen“, wie es
hierzu im Koalitionsvertrag für die 18. Wahlperiode des Bundestags heißt.
Vom Rat angefragt, habe ich gerne meine Mitarbeit zugesagt. Dabei sehe ich meine Aufgabe vor allem darin,
Aspekte des Forschungsdatenschutzes gerade auch im Zusammenhang mit der Veröffentlichung und Weitergabe von Forschungsdaten in die Ratsarbeit einzubringen. Forschungsdaten sind - vor allem in den Sozialwissenschaften - in vielen Fällen personenbezogen. Daher ist es notwendig, stets ein angemessenes Verhältnis zwi schen der Wissenschaftsfreiheit des Forschers und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Einzel nen zu finden, gerade wenn es um den Zugang zu vorhandenen Forschungsdaten für Dritte geht. Datenschutzrechtliche Standards sind umso dringlicher, als sich die Forschungsdatenlandschaft angesichts der zunehmenden
Digitalisierung rasant verändert. Vor diesem Hintergrund begrüße ich die Einrichtung des Rates für Informationsinfrastrukturen, der für die damit zusammenhängenden Fragen Lösungen erarbeiten kann.
16.2 Das Projekt PEREK - Ressortforschung im Bundesinstitut für Berufsbildung
Eine Kontrolle des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) galt vor allem einem exemplarischen Forschungsprojekt sowie der Arbeit des Forschungsdatenzentrums.
Mit einem Beratungs- und Kontrollbesuch beim BIBB habe ich mir einen Überblick über den Umgang dieser
Ressortforschungseinrichtung mit personenbezogenen Daten verschafft.
Dabei wurde das abgeschlossene Projekt PEREK - Betriebliche Qualifikationsbedarfsdeckung im Fachkräftebereich wachsender Beschäftigungsfelder - vorgestellt. Dieses Projekt ist in methodischer Hinsicht insoweit exemplarisch für die Forschungstätigkeit des BIBB, als es auf Ergebnissen von Betriebsbefragungen basiert. Die Befragungen selbst wurden „technisch“ von Auftragnehmern des BIBB durchgeführt. Die hierfür notwendigen Betriebsdaten erhielten die Auftragnehmer direkt vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der
Bundesagentur für Arbeit. Dieses zog eine Stichprobe aus der IAB-eigenen Betriebsdatenbank. Die gezogenen
Adressdaten sowie Angaben zu Betriebsgrößenklasse und Wirtschaftszweig wurden auf einer CD (Einschrei ben, Passwort zur Entschlüsselung mit gesondertem Schreiben) auf Grundlage eines Datenlieferungsvertrags
mit dem BIBB direkt an den Auftragnehmer gesendet. Das IAB forderte nach Ende der Befragung eine Bestätigung an, dass die übermittelten Daten gelöscht seien.
Die Auftragnehmer lieferten die aus der Umfrage hervorgegangenen Ergebnisdatensätze dann anonymisiert,
d. h. ohne Rückschlussmöglichkeit auf einzelne befragte Betriebe, an das BIBB. So gelangen keine Betriebsda ten, die auch personenbezogene bzw. -beziehbare Daten enthalten können, an das BIBB selbst. Außerdem wurden Experteninterviews, teils vom BIBB selbst und teils leitfadengestützt von Auftragnehmern durchgeführt.

BfDI 25. Tätigkeitsbericht 2013-2014

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