Beschäftigtendaten nur lückenhaft. Entsprechende Regelungen sind jedoch unabdingbar, um Rechtssicherheit zu
schaffen und einen angemessenen Ausgleich zwischen den berechtigten Informationsinteressen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu gewährleisten. Insbesondere in den folgenden Bereichen sind gesetzliche Regelungen notwendig:
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Videoüberwachung am Arbeitsplatz und in öffentlich zugänglichen Bereichen, bei denen Beschäftigtendaten anfallen;

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Datenschutz im Bewerbungsverfahren, insbesondere die Erhebung und Verarbeitung von Bewerberdaten
etwa aus sozialen Netzwerken;

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Private Nutzung dienstlicher Kommunikationsmittel und dienstliche Nutzung privater Kommunikationsmittel;

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Zunehmender Einsatz biometrischer Verfahren;

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Dokumentenmanagementsysteme, die die Leistung der Beschäftigten transparent machen;

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Personalaktenführung im privaten Bereich;

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Mitarbeiterscreening;

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Einwilligung im Beschäftigungsverhältnis;

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Whistleblowing;

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Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten im internationalen Konzern unter besonderer Berücksichtigung der Betroffenenrechte.

Ich werde mich weiterhin für die Schaffung eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes einsetzen. Auch vor dem
Hintergrund europäischer Entwicklungen kann auf eine nationale Regelung nicht verzichtet werden. Es ist
höchste Zeit das Projekt „Beschäftigtendatenschutzgesetz“ endlich in die Tat umzusetzen.
9.3.2 Tücken des Cloud Computing bei Personaldaten
Die Verwendung von Cloud-Produkten birgt datenschutzrechtliche Risiken. Dies gilt insbesondere bei der Erhebung und Verarbeitung sensibler Personaldaten.
Das Projekt „Personalbemessung für die Leistungsgewährung bei den gemeinsamen Einrichtungen nach dem
SGB II“ soll für den Bereich der Leistungsgewährung Daten erheben und auswerten und auf deren Grundlage
eine Entscheidungshilfe für die Personalbedarfsermittlung in den gemeinsamen Einrichtungen nach dem SGB II
(„Jobcenter“) erarbeiten. Das Projekt des BMAS wird von einer Steuerungsgruppe der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Personal begleitet und von einem Beratungsunternehmen durchgeführt. Zu den datenschutzrechtlichen
Fragestellungen bei der Datenerhebung und Datenverarbeitung berate ich das BMAS.
Im Rahmen des Projekts sind die Beschäftigten derjenigen gemeinsamen Einrichtungen befragt worden, die sich
für eine Teilnahme entschieden hatten. Abgefragt wurden zum einen die aufgabenspezifisch zu schätzenden Ar-

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BfDI 25. Tätigkeitsbericht 2013-2014

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